Verfahren um Kommunalwahl-Termin am Verfassungsgerichtshof

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Münster – Im Streit um die Ansetzung des Kommunalwahl-Termins im September 2020 sind am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen mehrere Verfahren anhängig. Der Landesverband der Familien-Partei Deutschlands habe eine Organklage gegen das NRW-Innenministerium eingereicht, teilte der Gerichtshof am Freitag in Münster mit. Die Partei sieht die Chancengleichheit missachtet, weil das Land trotz der Einschränkungen in der Corona-Krise am Wahltermin 13. September festhält. Kontaktsperren, Versammlungs- und Reiseverbote würden die Partei bei der politischen Willensbildung behindern. Das Festhalten an dem Termin würde sich besonders zu Lasten der kleineren Parteien auswirken. Somit verstoße die Landesregierung gegen ihre Neutralitätspflicht (Az.: VerfGH 77/20).

Zudem hätten mehrere weitere Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerden in Münster eingereicht, hieß es in einer weiteren Mitteilung. So ein Bürger aus Greven, der eine Wählervereinigung gründen will. Er habe Bedenken wegen einer Frist: Bis Mitte Juli muss er persönlich geleistete Unterschriften von Unterstützern für seine Kandidaten vorlegen. Wegen der Corona-Krise sei das bei Haustürbesuchen nicht zu schaffen (Az.: VerfGH 63/20.VB-2). CDU, SPD und FDP haben bereits im Landtag angekündigt, diese Frist um 11 Tage verlängern zu wollen. Auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) hatte vor Tage eine Klage am Verfassungsgerichtshof in dieser Sache eingereicht.

Eine Wählervereinigung aus Bielefeld wendet sich in Münster gegen den Wahltermin und sieht einen Verfassungsverstoß: Wegen der Einschränkungen in der Corona-Pandemie sei die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nicht mehr gegeben (Az.: VerfGH 71/20.VB-2). (dpa/lnw)

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