BGHEncrochat-Daten dürfen bei schweren Straftaten verwendet werden

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BGH Enchrodaten

Der BGH in Karlsruhe (Symbolbild)

Karlsruhe – Die deutsche Justiz darf die Daten verschlüsselter Mobiltelefone des Providers Encrochat verwenden, solange es der Aufklärung schwerer Straftaten dient. Das haben die obersten Strafrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofs (BGH) Anfang März grundsätzlich entschieden, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Ein Beweisverwertungsverbot bestehe „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt“. (Az. 5 StR 457/21) Encrochat wurde vor allem von Kriminellen genutzt. Der Dienst galt wegen seiner aufwendigen Verschlüsselung als nicht zu knacken.

Polizei konnte mehr als 20 Millionen Nachrichten abschöpfen

Der Polizei in den Niederlanden und Frankreich war es trotzdem gelungen, mehr als 20 Millionen geheime Nachrichten abzuschöpfen. Das ermöglichte auch in Deutschland zahlreiche Ermittlungserfolge.

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Im konkreten Fall ging es um einen Mann, den das Hamburger Landgericht wegen Drogenhandels zu fünf Jahren Haft verurteilt hatte. Er hatte geltend gemacht, die von den französischen Behörden übermittelten Daten hätten nicht verwendet werden dürfen. Die Richter der Leipziger Außenstelle des BGH wiesen seine Revision nun zurück. (dpa)

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