BrandenburgKündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos unwirksam

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Lehrerzimmer Symbol

Symbolbild

Berlin – Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für unwirksam erklärt. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Vor Gericht könnten jedoch nur diejenigen Gründe geprüft werden, die dem Personal- oder Betriebsrat zuvor mitgeteilt worden sind, sagte Gerichtssprecher Martin Dreßler. Das LAG hat gegen die Entscheidung eine Revision nicht zugelassen.

Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung habe der Lehrer an einer Oberschule in Hennigsdorf dennoch nicht, teilte das Gericht weiter mit. Das Land Brandenburg hatte den Mann ein weiteres Mal entlassen. Eine Entscheidung darüber stehe noch aus.

Lehrer hätte zunächst eine Abmahnung erhalten müssen

Das Land hatte dem Lehrer im Februar fristlos gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass er rechtsextreme Tattoos mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“ trägt. Das Land begründete die Kündigung nach Gerichtsangaben damit, dass der Lehrer eine rechtsextreme Gesinnung aufweise und deshalb für den Schuldienst nicht geeignet sei. Das wurde dem Personalrat jedoch zuvor nicht mitgeteilt.

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Dass der Mann seine Tattoos öffentlich gezeigt hatte, sei dem Personalrat zwar mitgeteilt worden, reiche jedoch für die Kündigung nach Auffassung des Gerichts nicht aus. Der Lehrer hätte zuvor eine Abmahnung erhalten müssen. Das sei hier nicht geschehen. (dpa)

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