Er tötete seine Frau und drei KinderLebenslange Haft für vierfachen Mörder

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Gunzenhausen

In diesem Wohnhaus in Gunzenhausen hat wurden eine Mutter und ihre drei Kinder getötet.

Ansbach – Sie haben ihre Tochter und ihre drei kleinen Enkel verloren, sie selbst sind gebrochene Menschen. „Monster“, sagt der Vater und Großvater der vier Toten verächtlich in Richtung seines Schwiegersohns, seine Frau weint und weint. Seit der Tat vor knapp einem Jahr kann sie nicht mehr arbeiten, so leidet sie. Unermesslich ist das Leid, das Georg K. anrichtete.

Der 31 Jahre alte K. ist wegen des bundesweit beachteten Vierfachmords von Gunzenhausen im Juni vergangenen Jahres vom Landgericht Ansbach zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem erkannte das Gericht die besondere Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist. K. hat nach Forderung der Hinterbliebenen und der Staatsanwaltschaft somit die mögliche Höchststrafe für das Auslöschen der eigenen Familie erhalten.

K. selbst hatte die Forderung nach der Höchststrafe ohne besondere Regung auf, er schaute während der Plädoyers die ganze Zeit auf den Boden. Seinem Schwiegervater, der ihm immer wieder hasserfüllte Blicke zuwarf, wich er aus. Die Beweislage in dem Fall war so eindeutig, dass K. von Anfang an als Täter feststand. Auch die Verteidigung bestritt nicht den Vierfachmord. „Natürlich“ sei er der Mörder, sagte die Pflichtverteidigerin.

Für Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger war es ein klarer Mordfall. „Er wollte seine Frau bestrafen für die erfolgte Trennung.“ Dass K. nach den Morden vom Balkon der im dritten Stock gelegenen Wohnung sprang, sei kein Suizidversuch gewesen. Er sei gezielt mit den Beinen voran auf eine Grünfläche gesprungen – es sei sicher gewesen, dass er überlebt. Damit sei die Tat kein erweiterter Suizid.

„Fall ist keine Tragödie“

Schrotberger sagt, der Fall sei auch keine Tragödie. „Eine Tragödie ist ein schicksalhafter Verlauf, wenn jemand nicht anders kann – das war hier nicht der Fall.“ Auslöser für das regelrechte Abschlachten war demnach ein vollkommen harmloser Vorfall wenige Tage davor. Die beiden sieben und neun Jahre alten Jungs stritten sich beim Spielen mit der Playstation, einer der beiden fing an zu weinen. K. schlug sie daraufhin. Seine Frau, die schon wiederholt die Schläge ihres Manns gegenüber den Kindern und sich selbst hatte erleben müssen, schickte ein Foto der geröteten Körper ihrer Kinder in die familieneigene Whatsapp-Gruppe, ihre Schwester verständigte daraufhin die Polizei. Die verhängte ein Kontaktverbot.

Nach wenigen Tagen habe K. beschlossen, seine Familie zu töten, sagt der Oberstaatsanwalt. Der nach Gutachten nur unterdurchschnittlich intelligente Arbeiter ging dabei listig vor. Seine Schwester hatte sich Schutz von ihrem Bruder geholt, der vorübergehend bei ihr einzog. Doch mit der Finte, frische Wäsche und sein Handyladekabel zu benötigen, konnte K. den Schwager für wenige Minuten aus der Wohnung locken. Angeblich wollte er sich zu der Übergabe früh morgens vor dem Haus einfinden – tatsächlich hatte er sich da längst ins Gebäude geschlichen und dann binnen Minuten die Familie ausgelöscht.

„Brutale und selbstverliebte Haltung“

Der Oberstaatsanwalt schildert eindringlich K.s kaum zu ertragende Brutalität. Er stach so tief mit dem Messer in seine Söhne, dass die Klinge mehrmals auf der anderen Seite des Körpers wieder nach außen drang. Alle Angehörigen verbluteten in wenigen Minuten. Als letzte habe er seine Frau erstochen – er habe getötet, um sie für die Kränkung der Trennung zu bestrafen. Eine „brutale und selbstverliebte Haltung“ beschreibe seine Persönlichkeit, die Tat sei „die Zuspitzung eines Angeklagten, der selbstverliebt ist“. (afp)

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