Erbstreit um Kaffee-ImperiumDarboven darf Jacobs-Erben nicht adoptieren

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Foto Darboven

Kaffee-König Albert Darboven

Hamburg – Kaffeeröster-König Albert Darboven (82) machte jahrelang selbst TV-Werbung für seinen Idee-Kaffee, der besonders bekömmlich sein soll.

Doch in dem Unternehmen geht es seit langem gar nicht mehr harmonisch zu. Darboven will ausgerechnet den Erben des Kaffee-Konkurrenten Jacobs, Andreas Jacobs (55), adoptieren.

Dieses Vorhaben ist jedoch endgültig gescheitert. Das Amtsgericht Blankenese hatte bereits am 7. Dezember die Adoption abgelehnt.

Frist abgelaufen

Darboven habe innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat keine Beschwerde eingelegt, deshalb sei die Entscheidung nun rechtskräftig, so ein Gerichtssprecher.

Albert Darboven wollte Jacobs gegen den Widerstand seines leiblichen Sohnes Arthur sowie zweier Cousins und einer Tante zu adoptieren.

Foto Jacobs

Andreas Jacobs, Erbe des Jacobs-Konzerns

Das Amtsgericht hatte das abgelehnt, ohne die Gründe öffentlich näher zu erläutern, da es um höchst persönliche Angelegenheiten gehe. Generell muss bei Adoptionen stets auf die Interessen der Kinder des Annehmenden und Anzunehmenden Rücksicht genommen werden.

Freund der Familie

Albert Darboven hatte betont, die geplante Adoption sei eine rein familiäre Angelegenheit. Ihn und seine Frau Edda verbinde eine langjährige tiefe Freundschaft mit Jacobs.

„Meine Frau und ich wünschen uns, Herrn Dr. Jacobs auch ganz offiziell in unsere Familie aufzunehmen“, sagte er. Allerdings schätze er Jacobs auch als „herausragenden Unternehmer“. Darboven war selbst als junger Mann von einem kinderlosen Onkel adoptiert worden.

Kein Kontakt zum Sohn

Offen ist nun, wie Albert Darboven nach der gescheiterten Adoption die Zukunft seines Unternehmens regeln will, einer der großen Kaffeeröstereien in Deutschland.

Arthur Darboven hatte das Unternehmen 2009 verlassen, der Kontakt zu seinem Vater ist abgebrochen.

Die Statuten des Familienunternehmens, das noch zu 57,5 Prozent Albert Darboven gehört, sehen vor, dass nur ein Mitglied der Familie die Firmenleitung übernehmen darf. (dpa)

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