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Freie Kameradschaft DresdenSechs Rechtsextreme zu mehrjähriger Haft verurteilt

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Freie Kameradschaft Dresden_Prozess

Eine Frau und fünf Männer wurden vor dem Landgericht Dresden schuldig gesprochen.

Dresden – Fast zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn sind sechs Mitglieder der Neonazigruppe Freie Kameradschaft Dresden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Staatsschutzkammer des Dresdner Landgerichts verhängte am Freitag mehrjährige Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren gegen die fünf Männer und eine Frau. Unter anderem wurden sie wegen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung, Landfriedensbruchs und Körperverletzung verurteilt.

Die Kammer war davon überzeugt, dass vier von ihnen an den rechten Ausschreitungen im sächsischen Heidenau im August 2015 beteiligt waren. Bei den gewaltsamen Protesten gegen die Asylunterkunft in Heidenau waren damals mehr als 30 Polizisten verletzt worden. Ebenfalls vier der Angeklagten waren bei den schweren Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz Anfang 2016 beteiligt, wie es im Urteil hieß.

Gewalt richtete sich gegen Andersdenkende und Asylsuchende

Zeitgleich zu einem Aufmarsch der fremdenfeindlichen Legida-Bewegung in der Leipziger Innenstadt hatten rund 250 vermummte rechte Hooligans und Neonazis in dem alternativen Stadtteil randaliert. Das Gericht erklärte in seinem Urteil, die Kameradschaft habe sich im Sommer 2015 mit dem Ziel gegründet, „insbesondere durch die Teilnahme an rechtsgerichteten Demonstrationen die Gesinnung ihrer Mitglieder nach außen hin kundzutun“.

Es sei rasch eine Radikalisierung erfolgt „mit der Absicht, ihre Ziele auch durch gemeinsam geplante gewalttätige Aktionen durchzusetzen“, hieß es. „Diese richteten sich gegen politisch Andersdenkende und Asylsuchende, aber auch gegen Polizeibeamte.“ Gegen Mitglieder und Unterstützer der Neonazigruppe Freie Kameradschaft Dresden waren bereits mehrere Prozesse gelaufen. Der nun beendete Prozess begann bereits im September 2017. Seit Prozessbeginn wurden mehr als hundert Zeugen gehört. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp)

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