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Fritz von Weizsäcker erstochenAngeklagter gesteht ohne Reue

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Der 57-jährige Angeklagte steht hinter seinem Verteidiger Eckart Wähner (r). 

Berlin – Sechs Monate nach der tödlichen Messerattacke auf den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker hat der Angeklagte vor dem Landgericht der Hauptstadt gestanden. Er bereue die Tat nicht, erklärte der 57-Jährige am zweiten Prozesstag am Dienstag. Die Tötung des Professors sei geplant und ein Anschlag auf die Familie seit Jahren sein „Lebensziel“ gewesen. Dem Angeklagten aus Andernach (Rheinland-Pfalz) wird Mord sowie versuchter Mord an einem Polizisten zur Last gelegt.

Fritz von Weizsäcker, Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, wurde am Abend des 19. November 2019 in der Berliner Schlossparkklinik gegen Ende eines Vortrags erstochen. Er wurde 59 Jahre alt. Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten an, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Bei dem Angriff wurde zudem ein Polizist schwer verletzt. Er war privat bei dem Vortrag und konnte den Angreifer schließlich überwältigen.

Der deutsche Angeklagte erklärte weiter, die Tat sei aus einer „Traumatisierung“ heraus geschehen. Nachdem er 1991 einen Artikel über den Einsatz des Entlaubungsmittels „Agent Orange“ im Vietnamkrieg gelesen hatte, habe er einen Anschlag gegen den ehemaligen Bundespräsidenten verüben wollen. Aus seiner Sicht sei Richard von Weizsäcker (1920-2015) durch seine frühere Tätigkeit für das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim mitverantwortlich für die Produktion von „Agent Orange“ gewesen. „Weil ich nicht an den Bundespräsidenten kam, habe ich die Familie ins Visier genommen.“

Zu prüfen ist im Prozess auch die Frage der Schuldfähigkeit des Mannes. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Tat unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung beging. Der Angeklagte selbst erklärte, er halte seine derzeitige Unterbringung im Krankenhaus des Maßregelvollzugs für nicht richtig. Allerdings stimme er nun einer psychiatrischen Begutachtung zu, so der Angeklagte.

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