Gutachten zu Polizistenmord KuselAngeklagter soll voll schuldfähig sein

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Polizisten suchen am Tatort nach Spuren.

Kusel – Professor Michael Rösler aus Saarbrücken kam in seinem vorläufigen Gutachten zu einem folgendem Schluss: Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ attestierte der forensische Psychiater auf Grund der Aktenlage Andreas S., dem mutmaßlichen zweifachen Polizistenmörder im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel, die volle Schuldfähigkeit. Allerdings wollte er die Frage einer Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine verbüßte Gefängnisstrafe dem Ergebnis der Hauptverhandlung überlassen.

Gut drei Monate nach den Todesschüssen auf eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ihren 29-jährigen Kollegen während einer Verkehrskontrolle hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern den Enddreißiger unter anderem wegen Mordes angeklagt. Dabei wurden neue Details zu dem Verbrechen bekannt: So soll der Angeklagte, der mit einem Komplizen in dem Revier gewildert hatte, zunächst die Polizeianwärterin mit einer Schrotflinte niedergeschossen haben.

Weiterer Schuss auf noch lebende Beamtin

Anschließend traf er mit seinem zweiten Schuss den flüchtenden Kollegen ins Gesäß. Mit einer Jagdflinte streckte er den Polizeibeamten mit drei weiteren Schüssen nieder. Der Schütze soll mit seiner letzten Patrone sein Opfer aus nächster Nähe in den Kopf getroffen haben. Danach, so die Mitteilung der Ankläger, wandte er sich wieder der Polizeianwärterin zu. Hektisch suchte er bei ihr nach seinem Führerschein, den er ihr zu Beginn der Kontrolle überlassen hatte. Dabei bemerkte er laut Anklage noch ein Lebenszeichen der Beamtin. Umgehend soll er seine Schrotflinte wieder geladen und nochmals auf die wehrlose Polizistin gefeuert haben.

Dies geht aus Aussagen seines Helfers hervor, mit dem Andreas S. Dutzende erlegter Wildtiere zerteilte und in einen Kastenwagen verfrachtet hatte. Ferner belegen kriminaltechnische Untersuchungen und die Rekonstruktion der Geschehnisse bei mehreren Ortsterminen die Tatvorwürfe. Als Motiv geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte seine Wilderei verstuschen wollte.

Verlust des Jagdscheins

Seit Jahrzehnten scheint er dafür bekannt gewesen zu sein. Vor längerer Zeit verlor er wegen diverser Verstöße seinen Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte. Die Frau des mutmaßlichen Täters aber sprang den Ermittlungen zufolge für ihn ein. Ebenfalls ausgestattet mit einem Jagdschein hortete sie die Tatwaffen in einem Waffenschrank, über den sich ihr Mann dann bedient haben soll. Gegen die Gattin laufen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung.  Wie diese Zeitung weiter erfuhr, zählt sie zu den 29 Zeugen, die in der Anklage aufgeführt werden.

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Mehr als 6000 Seiten füllt die Strafakte Kusel. Dabei geht es vor allem um die Frage, warum Andreas S. wegen eines eher läppischen Delikts wie Wilderei zwei Polizisten erschossen hat. Hinweise darauf ergeben sich aus S.s Geschichte. Als Betreiber einer Bäckerei und eines Wildhandels liefen die Geschäfte eher schlecht. Auch ist ein Hang zum Alkohol aktenkundig. Nach dem Tod seines Vaters soll S. schwer gesoffen, sich aber später wieder gefangen haben.

Eine ehemalige Mitschülerin beschrieb ihn als Jugendlichen mit einem auffälligen Hang zur Gewalt, der gerne auch Schwächere quälte. So soll der Angeklagte einmal einen dicklichen Jungen von hinten die Treppe hinuntergestürzt haben. Als der sich beschwerte, soll der Schubser damit geprahlt haben, dass er schon seiner eigenen Schwester einen Speer in den Rücken gerammt habe. Die Anwälte des Angeklagten waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Am 21. Juni soll der Mord-Prozess losgehen. Andreas S. schweigt bisher zu den Tatvorwürfen. Dem Geschäftsmann droht eine lebenslange Gefängnisstrafe.

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