Immer wieder Einfahrt blockiertFalschparker zu mehr als 24.000 Euro Strafe verurteilt

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Oberlandesgericht Dresden PA 201022

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung eines Falschparkers abgewiesen (Archivbild)

Dresden – Seine Renitenz kommt einen Mann in Sachsen teuer zu stehen: Ein Leipziger wurde vom Oberlandesgericht wegen wiederholtem Falschparkens zu einer Geldstrafe von mehr als 24.000 Euro verurteilt. Der Leipziger blockierte mit seinem Fahrzeug immer wieder die Einfahrt seiner Nachbarn, die schließlich vor Gericht gingen und dort Erfolg hatten.

Laut der Mitteilung des Gerichts wohnen die beiden Parteien gegenüber in einer engen Leipziger Wohnstraße. Der Streit hat demnach bereits vor Jahren begonnen. Der laut Gericht „betagte“ Angeklagte habe sein Auto regelmäßig direkt gegenüber von der Einfahrt der Klägerin geparkt, obwohl das leicht versetzte oder das Parken in seiner eigenen Einfahrt der Klägerin die Nutzung der Einfahrt deutlich erleichtert hätte. So habe die Nachbarin nur schwer hinein- und hinausfahren können, heißt es weiter.

Falschparker in Leipzig: Vertragsstrafe von 150 Euro pro Verstoß vereinbart

Bereits 2019 war der mittlerweile verstorbene Ehemann der Klägerin deshalb gegen den Nachbarn juristisch vorgegangen. Die Parteien einigten sich damals auf einen Vergleich. Demnach durfte der Angeklagte sein Auto täglich bis zu fünfmal für höchstens zehn Minuten auf der Straße abstellen. Für jeden Verstoß gegen diese Regelung sei der Mitteilung zufolge eine Vertragsstrafe von 150 Euro vereinbart worden.

Der Nachbar hielt sich jedoch weiterhin nicht an die Abmachung – das Ehepaar entschloss sich, das Falschparken zu protokollieren und reichte die Liste schließlich beim Landgericht ein. Das Gericht verurteilte den Mann daraufhin zwischen 2020 und 2022 wegen 194 Verstößen zu einer Gesamtstrafe von 25.650 Euro.

Gericht rätselt über Verhalten des Falschparkers

Eine Berufung des Leipzigers blieb nun weitestgehend ohne Erfolg. Nur acht Verstöße sah der Senat des Oberlandesgerichts als nicht ausreichend belegt an – und reduzierte die Strafe daher um 1200 Euro.

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Über die Gründe für das wiederholte Falschparken des Leipzigers rätselt man unterdessen auch am Landgericht. Weshalb der Mann sein Verhalten „trotz guten Zureden durch das Gericht nicht ändert und es vorzieht, in regelmäßigen Abständen zu hohen Vertragsstrafen verurteilt zu werden, weiß niemand“, heißt es in der Mitteilung. (das)

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