Jugendliche sterben in BahngleisVerteidiger bestreiten Tötungsabsicht der Angeklagten

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Nürnberg S-Bahn-Schubser

Anwalt Wolfgang Wittmann (M.) vor Prozessbeginn im Landgericht Nürnberg mit den Eltern eines Opfers

Nürnberg – Im Prozess um eine tödliche Auseinandersetzung an einer Nürnberger S-Bahnstation haben am Donnerstag die Verteidiger eine Tötungsabsicht bestritten. Vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth müssen sich zwei zur Tatzeit 17-jährige Jugendliche wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Die beiden Tatverdächtigen sollen Ende Januar nach einem abendlichen Discobesuch drei 16-Jährige bei einer körperlichen Auseinandersetzung am Bahnsteig der S-Bahnstation Frankenstadion ins Gleisbett gestoßen haben. Während sich ein Jugendlicher durch einen Sprung im letzten Moment retten konnte, wurden die zwei anderen jungen Männer von einem einfahrenden Zug überrollt und getötet.

Angeklagte hatten keine Tötungsabsicht

Vom ursprünglichen Vorwurf der fahrlässigen Tötung war die Staatsanwaltschaft am Ende der Ermittlungen abgerückt. Die beiden Angeklagten hätten nicht gewusst, dass zum Tatzeitpunkt mit der Durchfahrt eines Zuges zu rechnen gewesen sei, weil die nächste fahrplanmäßige S-Bahn erst zehn Minuten später eintreffen sollte.

Der Prozess ist nach dem Jugendgerichtsgesetz nicht öffentlich. Zunächst waren vier Verhandlungstage bis zum 20. November angesetzt.

Bundesweit sorgen Angriffe auf Bahnhöfen immer wieder für Entsetzen. Vor zwei Wochen starb im U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg ein 30-Jähriger, der vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen wurde. Im Juli dieses Jahres war ein achtjähriger Junge im Frankfurter Hauptbahnhof von einem Mann vor einen ankommenden ICE in den Tod gestoßen worden. (dpa)

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