Junges Paar aus NRW gestorbenStuttgarter Landgericht verurteilt Raser zu Jugendstrafe

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Stuttgarter Raser Prozess

Landgericht Stuttgart: der Angeklagte im Mordprozess nach dem tödlichem Unfall

Stuttgart – Das Stuttgarter Landgericht hat nach dem fatalen Raser-Unfall mit zwei Toten aus Erkrath entschieden, dass der Fahrer des Fahrzeugs nicht wegen Mordes zu verurteilen ist. Der 21-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Landgericht sprach den Angeklagte am Freitag wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. „Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen“, sagte die Richterin. 

Der Angeklagte hatte im März mit einem gemieteten Sportwagen und bei enorm hoher Geschwindigkeit in der Stuttgarter Innenstadt die Kontrolle über das Auto verloren. Er war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern zwei junge Menschen aus Kaarst und Erkrath ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des Deutschen einem Gutachter zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.

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Es ist die erste Mordanklage nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg. Für Aufsehen sorgte zuletzt ein Urteil gegen einen Raser in Darmstadt. Nach einem tödlichen Unfall auf einem Autobahn-Parkplatz in Hessen verurteilte das Landgericht den 19 Jahre alten Fahrer zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstrafe. Die Richter werteten die Tat in ihrer Urteilsbegründung als Mord. (red, dpa)

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