Kleines Mädchen stirbtFast sieben Jahre Haft für Pflegemutter

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Die Schwebebahn-Haltestelle Landgericht. Eine 51-jährige Pflegemutter hat gestanden, ihr 21 Monate altes Pflegekind Naelys in Solingen getötet zu haben.

Wuppertal – Die Urteilsbegründung war das Protokoll eines „schrecklichen Verbrechens“, das sich vor den Augen der Behörden angebahnt hat: Für den Tod der kleinen Naelys muss eine Solinger Pflegemutter für sechs Jahre und zehn Monate in Haft. Das Wuppertaler Landgericht verurteilte die 51-Jährige am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. Das kleine Mädchen wurde nur 21 Monate alt.

Das Gericht erhob zugleich schwere Vorwürfe gegen die beteiligten Jugendämter: Die 51-jährige Deutsche sei als Pflegemutter völlig ungeeignet gewesen. Sie habe massive impulsive und empathielose Charakterzüge. Dennoch habe sie Pflegekinder zugewiesen bekommen. „Das konnte nicht gut gehen“, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kötter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jugendamt habe Informationen zurückgehalten

„Sie hätte nie ein Kind bekommen dürfen“, sagte sogar ihr Verteidiger Michael Kaps in seinem Plädoyer. Die beteiligten Institutionen und Jugendämter hätten sich gegenseitig nicht informiert und Informationen über die Pflegemutter voreinander zurückgehalten. Der Staatsanwalt sprach von einem „beispiellos brutalen Angriff auf den Körper des wehrlosen Kindes“.

„Es fällt einem schwer die richtige Worte zu finden“, sagte Richter Kötter. „Es ist weder Tragödie, noch Katastrophe, es kam nicht unerwartet. Das Gesetz nennt es Verbrechen. Und das trifft es wohl am besten.“ Es sei eine ungeheuer schwer wiegende Tat, die die 51-Jährige begangen habe.

Drastische Verschlechterung des Gesundheitszustandes

Bereits 2015 habe sie einen kleinen Jungen zugewiesen bekommen. „Diesen Härtetest besteht sie nicht“, sagte der Richter. Es sei eines der schlimmsten Pflegeverhältnisse gewesen, das sie je betreut hat, habe eine Jugendamtsmitarbeiterin ausgesagt. Sie habe Angst um den Jungen bekommen und das Kind wieder abgeholt.

Dennoch bekommt Frau G. weiter Kinder zugewiesen, obwohl sie „für eine Verschlechterung des Zustands der Kinder verantwortlich ist“. Nach einem halben Jahr bei Frau G. war die kleine Naelys nicht wiederzuerkennen, wie der Richter sagte. Ein Sanitäter habe sie so beschrieben: „Sie sah aus wie ein Kind aus einem Krisengebiet.“

Anzeige von Kindeswohlgefährdung

Mehrere Zeugen seien entsetzt darüber gewesen, wie die Frau das Kind behandelt habe und hätten sogar eine Kindeswohlgefährdung angezeigt. Doch vom Jugendamt habe es geheißen: Man solle doch die Pflegemutter nicht weiter verunsichern, sondern unterstützen. Trotz Oberarmbruch des Mädchens sei die Pflegemutter erst spät mit ihr in die Kinderklinik gegangen, obwohl die Kleine starke Schmerzen gehabt haben müsse.

Immer wieder hätten die Ämter nur beschwichtigt: „Keiner sieht die explosive Persönlichkeit der Angeklagten. Keiner überprüft, ob sie geeignet ist“, kritisiert der Richter. „Genau das hätte man tun müssen: Eingreifen.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Auslöser am Tattag: Das Mädchen habe die Linsensuppe nicht essen wollen. Frau G. sieht rot: Sie habe so sehr auf das Kind eingeschlagen, dass es vom Hochstuhl fällt und blutet. Wie von Sinnen müsse die Frau mit ungeheurer Wucht auf das Kind eingeschlagen haben, anders seien die schlimmen inneren Verletzungen nicht zu erklären.

Erst als sie merkt, dass es kritisch wird, habe die Pflegemutter, von einer Sachverständigen als rücksichtslose Narzisstin beschrieben, den Notruf gewählt. „Das Kind wird umgezogen, Blut wird weggewischt - das noch tun zu können, das zeigt genau den beschriebenen Charakter“, so der Richter. „Unter dem Strich ist das ein schreckliches Verbrechen.“ (dpa)

KStA abonnieren