Messer als TatwaffeBis die Polizeistatistik kommt, wird es wohl noch Jahre dauern

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Messer als Tatwaffe

Haben Angriffe mit Messern tatsächlich zugenommen?

Berlin – Die von der Innenministerkonferenz bereits 2018 geforderte bundesweite statistische Erfassung von Messern als Tatwerkzeug wird wohl noch weitere zweieinhalb Jahre auf sich warten lassen. Die für eine gesonderte Aufnahme von Messern als „Tatmittel“ in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) notwendigen Änderungen seien aufwendig, teilte die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess mit. Eine entsprechende Auswertung sei daher vor dem 1. Januar 2022 „voraussichtlich nicht realisierbar“.

Es sei aber beabsichtigt, ab Anfang Januar 2020 eine Übergangslösung zu schaffen. Dadurch könnten Messerangriffe als „Phänomen“ im PKS-Katalog erfasst werden. Dies würde fallbezogene Auswertungen ermöglichen. Eine Auswertung zu Tatverdächtigen könne über diesen Katalog allerdings nicht erfolgen.

Bundespolizei verbietet das Mitführen von Messern

Die Bundespolizei hatte 2018 mehrere Verfügungen erlassen, mit denen das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen räumlich und zeitlich beschränkt verboten wurde. Der Bundesrat prüft derzeit auf Antrag von Niedersachsen ein komplettes Messerverbot an vielen öffentlichen Orten, darunter Schulen, Busse und Bahnhöfe. Hess sagte, Grundlage von Gesetzesänderungen müsse ein „solides Lagebild“ sein.

Dass dies möglich sei, zeige der Sicherheitsbericht von Baden-Württemberg. Im Südwesten waren 2018 nach Gewaltdelikten mit Messern 1757 Tatverdächtige ermittelt worden, darunter 1052 Ausländer. Zum Vergleich: 2014 waren nach Straftaten mit Messern 1421 Verdächtige registriert worden. „Es wäre unverhältnismäßig, das Tragen von Messern über sechs Zentimeter grundsätzlich zu verbieten“, wenn der in Baden-Württemberg zuletzt verzeichnete Anstieg von Angriffen allein auf Zuwanderer aus Drittstaaten zurückzuführen sei, sagte Hess. (dpa) 

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