Miete geht an NordkoreaVerstößt ein Berliner Hostel gegen UN-Sanktionen?

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Hostel Nordkorea

Das City Hostel liegt auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft.

Berlin – Ein langjähriger Streit um ein Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin-Mitte beschäftigt am Dienstag das Verwaltungsgericht Berlin. In der Verhandlung geht es um die Frage, ob das Bezirksamt Mitte im Zusammenhang mit den UN-Sanktionen gegen Nordkorea den Betrieb des City Hostel Berlin verbieten darf.

Gegen dieses Verbot klagten die Betreiber. Die Touristenherberge ist seit 2007 in einem Gebäude der aus DDR-Zeiten stammenden nordkoreanischen Botschaft unweit des Brandenburger Tors untergebracht. Die nordkoreanische Botschaft ist unmittelbar daneben.

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Nach Auffassung der deutschen Behörden verstoßen die Betreiber des Hostels gegen Sanktionen des UN-Sicherheitsrats. Die Miete fließe an den nordkoreanischen Staat und verschaffe Nordkorea somit Devisen, die es für sein Atomprogramm nutzen könne. Auch die Bundesregierung hatte sich in der Vergangenheit eingeschaltet, ist nach Angaben einer Sprecherin am jetzigen Verfahren aber nicht beteiligt.

Seit 2017 ist das Verbot solcher Geschäfte auch Bestandteil einer EU-Verordnung, auf deren Grundlage das Bezirksamt Mitte den Betreibern die Nutzung untersagte. Diese zogen dagegen vor Gericht.

Unter anderem führen sie an, dass sie seit April 2017 keine Mietzahlungen mehr an die Botschaft geleistet hätten und die bloße Nutzung des Gebäudes nicht unter die Verordnung falle. (dpa) 

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