Mutmaßlicher Kreml-AuftragBundesanwalt ermittelt in Mordfall – Diplomaten ausgewiesen

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Mord Georgier

Beamte der Spurensicherung sichern Spuren am Tatort in Berlin. (Archivbild, August 2019)

Berlin/Moskau – Gut drei Monate nach dem Mord an einem Georgier in Berlin weist Deutschland zwei russische Diplomaten aus. Sie seien mit sofortiger Wirkung zu unerwünschten Personen erklärt worden, teilte das Auswärtige Amt am Mittwoch in Berlin mit. Die Bundesregierung zieht damit die Konsequenzen aus einer möglichen Verstrickung des russischen Geheimdienstes.

Berlin: Georgier von hinten in Park erschossen

Am 23. August war ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit in einem kleinen Park in Berlin-Moabit von hinten erschossen worden. Sein Mörder hatte sich ihm am helllichten Tag auf einem Fahrrad genähert und auf Rücken und Kopf gezielt. Der mutmaßliche Täter, ein 49 Jahre alter Mann mit russischem Pass, war kurz nach der Tat gefasst worden. Seit seiner Festnahme schweigt er.

Mit der Ausweisung der beiden Diplomaten reagiert Deutschland nach Angaben des Auswärtigen Amtes darauf, dass die russischen Behörden trotz wiederholter hochrangiger und nachdrücklicher Aufforderungen nicht hinreichend an der Aufklärung mitgewirkt hätten. Dabei gebe es Anhaltspunkte, „dass die Tötung entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist“, heißt es in der Erklärung.

Russland bestreitet Verbindung zum Mordfall

Wegen des Verdachts, dass staatliche Stellen in Russland oder in der Teilrepublik Tschetschenien den Mord in Auftrag gegeben haben, übernahm am Mittwoch auch die Bundesanwaltschaft den Fall. Es bestehe ein Anfangsverdacht, teilte die Karlsruher Behörde mit. Ein Sprecher der russischen Regierung hatte wenige Tage nach der Tat jede Verbindung bestritten.

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Zuständig ist die Bundesanwaltschaft nur dann, wenn es den konkreten Verdacht gibt, dass der Geheimdienst einer fremden Macht hinter einer Tat steht. Dann wird in Karlsruhe die Spionage-Abteilung tätig. Hintergrund ist, dass „geheimdienstliche Agententätigkeit“ die äußere Sicherheit Deutschlands gefährden könnte.

Das Mordopfer hatte nach verschiedenen Medienberichten Anfang der 2000er-Jahre auf der Seite muslimischer Tschetschenen gegen Russland gekämpft. Auf den Mann soll es im Mai 2015 in der georgischen Hauptstadt Tiflis schon einmal einen Mordanschlag gegeben haben, den er verletzt überlebte. Nach seiner Flucht aus Georgien stellte der Mann in Deutschland einen Asylantrag. Dort lebte er seit 2016. (dpa)

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