Nach Bagger-BesetzungUmweltaktivisten von „Ende Gelände“ müssen Geldstrafe zahlen

Lesezeit 2 Minuten
ende-gelände-niederlausitz-dpa

Aktivisten von „Ende Gelände“ 2016 bei einer Protestaktion im Braunkohlentagebau Welzow.

Cottbus – Nach der Baggerbesetzung im Tagebau Welzow-Süd im Februar 2019 ist das Verfahren gegen drei Aktivisten des Anti-Kohle-Bündnisses Ende Gelände vor dem Landgericht Cottbus gegen eine Geldzahlung vorläufig eingestellt worden. Die drei Angeklagten müssen innerhalb von sechs Wochen jeweils 750 Euro zahlen, wie Gerichtssprecherin Susanne Becker nach dem Prozess am Dienstag sagte. Die Einstellung sei im Einverständnis aller Beteiligten erfolgt. Die Umweltschützer waren wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs angeklagt.

Gemeinsam mit weiteren Aktivisten hatten die drei Angeklagten in den frühen Morgenstunden des 4. Februar 2019 das Tagebaugelände Welzow-Süd in der Lausitz (Spree-Neiße) betreten und anschließend einen Bagger besetzt. Laut Anklage seien sie trotz Aufforderung der Polizei geblieben. Die drei waren mit weiteren Aktivisten festgenommen worden, da sie ihre Personalien nicht bekannt gaben.

Urteil im ersten Prozess 2019 lautete auf Hausfriedensbruch

Insgesamt wurden 23 Umweltschützer nach Protest-Aktionen in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd in der Niederlausitz festgenommen. Die Staatsanwaltschaft begründete die Festnahmen mit Fluchtgefahr. Die Aktionen waren wenige Tage nach dem Bericht der Kohlekommission.

Das könnte Sie auch interessieren:

Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Cottbus wurden die drei Angeklagten am 25. Februar 2019 wegen Hausfriedensbruchs zu jeweils zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, da die Angeklagten ihre Identitäten weiterhin geheim hielten. Gegen das Urteil legten sie Berufung ein.

Immer wieder ruft Ende Gelände zu Aktionen in Tagebauen auf. Die Aktivisten fordern den sofortigen Ausstieg aus der Nutzung von Kohle und Gas für die Stromerzeugung in Deutschland. (dpa)

KStA abonnieren