Nacktfotos geschicktJVA-Beamtin wegen Beziehung mit Gefangenem entlassen

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JVA Symbolbild

In Rheinland-Pfalz ist eine JVA-Beamtin wegen einer Beziehung mit einem Gefangenen entlassen worden (Symbolbild).

Koblenz – Eine Justizvollzugsbeamtin aus Rheinland-Pfalz muss aus dem Dienst entlassen werden, weil sie eine Beziehung zu einem Gefangenen hatte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass sie wegen eines schweren Dienstvergehens aus dem Dienst entfernt werden müsse.

Die Frau hatte nach Überzeugung des Gerichts über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu dem Gefangenen, dem sie auch mehrere Nacktfotos von sich schickte. (Az. 3 A 11024/19.OVG) Bei der Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA) wurden bei einer Postkontrolle Briefe und Fotos gefunden.

Das Land Rheinland-Pfalz klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht Trier auf ihre Entlassung aus dem Dienst. Das Gericht gab dieser Klage statt. Die dagegen gerichtete Berufung blieb vor dem OVG erfolglos. (dpa)

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