Prinz verliert ProzessBurg Rheinfels wird nicht an Hohenzollern zurückgegeben

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Foto Burg

Burg Rheinfels hoch über St. Goar

Koblenz – Der Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, hat den Prozess um die von ihm beanspruchte Burg Rheinfels verloren. „Die Klage wird abgewiesen“, sagte der Vorsitzende Richter Christian Stumm am Dienstag im Landgericht Koblenz.

Der Prinz hatte den einstigen Familienbesitz hoch über St. Goar am Rhein zurückgefordert. Bereits in der mündlichen Verhandlung im Mai - ohne den in Potsdam lebenden Ururenkel des letzten deutschen Kaisers - bezweifelte das Landgericht seinen Besitzanspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

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Der Prinz von Preußen hatte das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt. Die Burg Rheinfels war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. Der Prinz hatte besonders die Verpachtung des Burghotels kritisiert, diese komme einem Verkauf gleich.

Das Gericht urteilte, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als „gebundenes Sondervermögen“ und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Nur diese habe damit bei der Übertragung der Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar ein Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf bekommen, um die Ruine als Kulturdenkmal zu erhalten. Damit hätte die Burg nicht wieder in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staats fallen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz. (dpa)

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