Probleme bei E-ScooternBund nimmt bestimmte Software ins Visier

Lesezeit 2 Minuten
E-Scooter afp neu

Seit einigen Wochen sind E-Scooter in Großstädten groß in Mode.

Berlin – Obwohl die Elektro-Tretroller bereits eine Straßenzulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für Deutschland besitzen, steht eine weitere Prüfung ins Haus. Die Behörden nehmen eine bestimmte Software bei Leihmodellen unter die Lupe. Die eingesetzten Funktionen und ihre Wirkungsweisen würden derzeit geprüft, erklärte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Die Funktionen seien bisher nicht Gegenstand der Anträge auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim KBA gewesen. Diese ist Voraussetzung dafür, dass E-Scooter unterwegs sein dürfen.

Drosslung der Geschwindigkeit in bestimmten Bereichen 

Konkret handelt es sich um eine Funktion, die die Geschwindigkeit von E-Scootern automatisch drosseln kann, sobald man damit in bestimmte Bereiche fährt. Darunter fallen etwa Fußgängerzonen, die wie Gehwege für die kleinen Gefährte tabu sind.

Die Zonen werden über das globale Satellitennavigationssystem GPS markiert. Die Problematik ist nicht neu. Aus Branchenkreisen heißt es, dass das Thema teilweise schon seit einem halben Jahr bekannt sei.

Konsequenzen für Verleihfirmen von E-Scootern?

Welche Konsequenzen sich für Verleihfirmen ergeben könnten, teilte das Ministerium vorerst nicht mit. Das KBA hat inzwischen neun Allgemeine Betriebserlaubnisse erteilt. Dafür müssen die Gefährte Anforderungen einer Verordnung erfüllen, die seit 15. Juni gilt.

E-Scooter dürfen nur 20 Kilometer pro Stunden schnell fahren

E-Tretroller dürfen demnach zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Pflicht sind auch zwei Bremsen, Licht und eine „helltönende Glocke“. Fahren müssen E-Scooter auf Radwegen - gibt es keine, darf es die Fahrbahn sein.

Das könnte Sie auch interessieren:

Mehrere Verleihfirmen haben mittlerweile Angebote in deutschen Städten gestartet. Um die kleinen Gefährte im Straßenverkehr nutzen zu können, sind außerdem Haftpflichtversicherungen nötig. (dpa/mbr) 

KStA abonnieren