Prozess gegen FahrerBewährungsstrafe nach tödlichem Unfall mit Tempo 286

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Essen Raser Amtsgericht

Der Angeklagte (rechts) sitzt im Gerichtssaal mit einer Mappe vor dem Gesicht neben seinem Anwalt Roland Rautenberger.

Essen – Nach einem tödlichen Autobahnunfall bei mindestens Tempo 286 ist am Montag in Essen der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 25-Jährige muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro zahlen. Daneben verpflichtete ihn das Essener Amtsgericht zu 500 Arbeitsstunden. Das Gericht entzog ihm außerdem seinen Führerschein. Zwei Jahre lang darf er keinen neuen machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Urteilsbegründung zufolge verlor der junge Mann am späten Abend des 20. März 2019 auf der Autobahn 52 in Essen die Kontrolle über seinen 570 PS starken Sportwagen und kam damit von der Fahrbahn ab. Dabei wurde seine 18 Jahre alte Beifahrerin aus dem Auto geschleudert und getötet. Der Fahrer wurde leicht verletzt. Der Unfall geschah auf einem Autobahnabschnitt im Essener Süden, in dem es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

Mutter der Getöteten zufrieden

Er habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, sagte Richterin Heike Stumm in der Urteilsbegründung. „Die Autobahnen sind nicht dafür ausgelegt, hemmungslos darauf herumzurasen. Das Fahrzeug war für den Angeklagten in der konkreten Situation nicht beherrschbar.“ Einen technischen Defekt schloss das Gericht aus. Stumm sprach von einem hohen Maß an Selbstüberschätzung, geistiger Unreife und Rücksichtslosigkeit.

Die Mutter der Getöteten äußerte sich nach dem Urteil zufrieden. „Ich bin erleichtert und sehr froh, dass er jetzt zwei Jahre hat, um zu sehen, was er getan hat.“ Sie war in dem Prozess als Nebenklägerin aufgetreten. (dpa)

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