Prozess um WolfsabschussJäger aus den Niederlanden wird freigesprochen

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Symbolbild

Potsdam – Ein Jäger aus den Niederlanden ist im Prozess um den Abschuss eines Wolfs freigesprochen worden. Zwar habe der 61-Jährige das Tier getötet, aber sein Handeln sei gerechtfertigt gewesen, so der Richter am Montag im Amtsgericht Potsdam. Die Aussagen des Mannes und einzelner Zeugen, dass das Tier zuvor die Jagdhunde angegriffen habe, hätten nicht widerlegt werden können.

Dem Angeklagten drohten bis zu fünf Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte den Unternehmer wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt. Während einer Jagd im Frühjahr 2019 im Fläming südwestlich von Berlin hatte er einen Wolf erschossen. Der Mann hatte angegeben, das Tier habe die Jagdhunde angegriffen. „Ich muss den Wolf erschießen und die Hunde retten“, habe er in dem Moment gedacht. Das Tier habe auf Rufen, Klatschen sowie einen Warnschuss nicht reagiert. „Und auf einmal ist er tot, ganz tot“, beschrieb der Angeklagte dem Richter die Situation nach dem tödlichen Schuss. Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Wer ihn tötet, dem drohen bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wie in diesem Fall, wenn der Wolf Jagdhunde angreift und auch nach lautem Rufen, Klatschen und Warnschüssen nicht von ihnen ablässt. „Ich bin einfach nur erleichtert“, sagte der Angeklagte nach dem Urteil.

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Der Deutsche Jagdverband begrüßte das Urteil. „Es ist ein positives Signal für alle Jäger“, sagte der Sprecher Torsten Reinwald. „Aber wir brauchen mehr Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Regelung.“ Vorbild sei Schweden. Dort sei per Gesetz geregelt, dass ein Wolf getötet werden darf, wenn er andere Tiere angreife und auf Rufen, Klatschen und Warnschüsse zuvor nicht reagiert hat. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 150 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa, est)

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