Psychiatrie statt GefängnisMesserstecher von Würzburg laut Gericht schuldunfähig

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Messerstecher schuldunfähig

Der Beschuldigte (M) betritt den Verhandlungssaal beim Sicherungsverfahren gegen den Messerstecher von Würzburg, der im Juni 2021 drei Frauen getötet hat.

Estenfeld – Die Oberstaatsanwältin spricht von einem Blutbad, das Schwurgericht von der Tat eines Schuldunfähigen: Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann in eine Psychiatrie.

„Wer ohne individuelle Schuld handelt, darf nicht bestraft werden“, erklärt der Vorsitzende Richter, Thomas Schuster, am Dienstag bei der Urteilsverkündung.

Richter:„Nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen"

Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt ihm unbekannte Menschen mit einem Küchenmesser angriff - und zwar im Zustand der Schuldunfähigkeit. „Er war nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen.“

Drei Frauen sterben damals, neun Menschen werden verletzt. Der Flüchtling aus Somalia ist laut zweier unabhängig voneinander erstellten Gutachten seit Jahren paranoid schizophren.

Somalier hört Stimmen und hat Psychosen

Er hat Psychosen, halluziniert und hört Stimmen, die ihm am Tattag die Messerattacke befohlen haben sollen. Das Gericht wertet die Taten unter anderem als dreifachen Mord, versuchten Mord in fünf Fällen und versuchten Totschlag in fünf Fällen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Generalstaatsanwaltschaft München und die Verteidigung deuten aber nach Prozessende an, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Urteil „schärfstes Schwert des Strafrechts"

Mit dem Urteil nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) kommt der Täter womöglich viele Jahre in eine Psychiatrie - „vielleicht das schärfste Schwert des Strafrechts“, kommentiert Schuster, weil die Unterbringung auch lebenslang bedeuten kann.

Externe Gutachter untersuchen den Verurteilten künftig in regelmäßigen Abständen. Solange die Erkrankung des Mannes fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung ausgeschlossen.

Söder begrüßt Urteil mit langer Unterbringung des Mannes

Die Tat an einem sommerlichen Nachmittag wühlt bis heute viele Menschen in der Universitätsstadt auf. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte nach dem Urteil in München: „Es bleibt eine tragische Tat, die Bayern damals ins Herz getroffen hat.“

Er begrüßte, dass es nun ein klares Urteil gebe und dass es eine längerfristige Unterbringung des Mannes vorsehe.

Täter stach mit Küchenmesser wahllos auf Passanten ein

Am 25. Juni 2021, kurz nach 17.00 Uhr: Der barfüßige Täter betritt ein Kaufhaus am Barbarossaplatz. „Er nahm eines der größten Küchenmesser, die er finden konnte“, sagt der Vorsitzende Richter. Unvermittelt sticht der Mann zu.

Nach wenigen Augenblicken sind drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren tot. Auf der Straße attackiert der Migrant um die 30, sein genaues Alter ist den Behörden nicht bekannt, weiter wahllos Menschen.

Viele Frauen unter den Opfern

„Es war ihm gleichgültig, ob er sie tödlich verletzt hatte“, sagt Schuster. Vier Frauen, ein damals 11-jähriges Mädchen und ein 16-Jähriger werden schwer verletzt. Zudem gibt es drei Leichtverletzte. Ein angegriffener Polizist bleibt unversehrt.

Schuster zufolge fühlt sich der Migrant damals von den Sicherheitsbehörden verfolgt, will sich für angeblich erlittenes Leid rächen.

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Mutige Passanten bringen den Täter von weiteren Opfern ab, bis ihn schließlich die Polizei mit einem Schuss stoppt. „Es waren vier Minuten, in denen der Beschuldigte ein Blutbad angerichtet hat“, fasst Oberstaatsanwältin Judith Henkel in ihrem Plädoyer zusammen. (dpa)

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