RechtsextremismusGericht ermittelt gegen Ex-AfD-Mann und Richter Jens Maier

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Jens Maier AfD 2018

Ex-AfD-Politiker Jens Maier bei einer Veranstaltung im Dezember 2018

Dresden – Das Landgericht Dresden hat ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und als rechtsextrem geltenden Richter Jens Maier eingeleitet. Das Gericht sieht zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens durch Maier rechtfertigen, wie das Landesjustizministerium am Montag in Dresden mitteilte.

Es bestehe der Verdacht, dass der Jurist „die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat“. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte die Einleitung des Disziplinarverfahrens .

Justiz: Alle Richter müssen sich zu Demokratie und Grundgesetz bekennen

„Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten“, erklärte sie. Die Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf verlassen können.

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Das Justizministerium selbst hatte im Februar 2022 beantragt, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Über diese Anträge entschied das Richterdienstgericht in Leipzig bislang noch nicht. Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er im vergangenen Jahr nicht wiedergewählt wurde, stellte er nach Angaben des Justizministeriums „fristgerecht“ einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis.

Das steht ihm laut Abgeordnetengesetz zu. Der 60-Jährige ist seit Montag dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Dienstort zugewiesen. Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Außerdem galt er als einer der führenden Köpfe des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD. (afp) 

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