Schülerin überfahrenNeun Monate Bewährungsstrafe für Lehrerin

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Prozess Düsseldorf Lehrerin

Die Angeklagte sitzt neben ihrem Anwalt auf der Anklagebank.

Düsseldorf – Eine Lehrerin ist in Düsseldorf zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie bei einem Verkehrsunfall eine neunjährige Schülerin ihrer Schule getötet hat. „Sie haben nur auf Rechts-vor-links geachtet, sonst hätten sie das Kind gesehen“, sagte der Richter des Amtsgerichts am Mittwoch und sprach die Frau wegen fahrlässiger Tötung schuldig. „Die Spurenlage spricht zudem dafür, dass sie ungebremst über das Kind hinweg gefahren sind.“

Die seit dem Unfall dienstunfähige Lehrerin muss zudem 3600 Euro zahlen. Der Unfall geschah vor fast drei Jahren in Düsseldorf. Die neunjährige Schülerin war auf dem Rad von einem Auto erfasst worden, an dessen Steuer die Lehrerin saß. Dabei hatte das Kind aber die Vorfahrt missachtet.

„Für mich ist das unfassbar“

Sie fühle sich „nicht schuldig“, sagte die 60-Jährige. Sie sei nur etwa zwölf Stundenkilometer schnell gewesen. Das Kind sei plötzlich da gewesen und über ihre Motorhaube unter dem Wagen verschwunden. Sie habe nach rechts geschaut, um möglichem Verkehr von dort Vorfahrt zu gewähren. Das Mädchen sei von links gekommen.

„Das waren nur zwei, drei Wimpernschläge - das hat nur ein, zwei Sekunden gedauert“, sagte die Pädagogin. „Für mich ist das unfassbar. Ich habe so oft Verkehrsunterricht erteilt und konnte das nicht verhindern.“

Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Haft

Seit dem Unfall vor drei Jahren sei sie arbeitsunfähig. Sie sei immer noch in Therapie wegen des furchtbaren Unfalls. Nach dem Urteil brach die Frau in Tränen aus.

Der Staatsanwalt hatte acht Monate Haft auf Bewährung gefordert. Ein Ingenieur sagte als Sachverständiger, die Unfallstelle - eine versetzte Kreuzung - sei sehr kritisch und unübersichtlich. Eigentlich gehöre dort ein Stoppschild hin.

Es habe vom Auftauchen des Kindes im Blickfeld bis zur Kollision tatsächlich wenig Reaktionszeit bestanden. Der Bremsweg habe aber auch bei nur 1,3 Metern gelegen. Wäre das Auto oder die Radfahrerin schneller gewesen, wäre vermutlich weniger geschehen, weil das Mädchen dann über die Motorhaube auf die andere Seite gerutscht wäre.

Urteil noch nicht rechtskräftig

„Merkwürdig war, dass das Auto nicht hielt, sondern weiterfuhr“, sagte eine Ärztin aus, die Zeugin des Geschehens wurde. Die unmittelbare Kollision hatte allerdings keiner der fünf Zeugen gesehen. Die Ränder der Kreuzung seien zur Zeit des Unfalls zugeparkt gewesen, sagten mehrere Zeugen aus.

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Das Mädchen war mit dem Rad auf dem Weg zur Schule. Es trug einen Helm, der völlig zerstört wurde. An einer Kreuzung war das Mädchen vom Kleinwagen der 60-Jährigen mit etwa Tempo 15 angefahren worden, hatte ein Gutachten ergeben. Die Neunjährige starb Stunden später in der Klinik. Die Lehrerin erlitt einen Schock. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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