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Sehkraft auf 10 Prozent gesunkenMann klagt gegen Arzt – Operation am falschen Auge

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falsches Auge operiert

Der Kläger, der versehentlich am verkehrten Auge operiert wurde, bei Prozessbeginn.

München – Ein Friseurmeister, der am falschen Auge operiert wurde und deshalb nur noch schlecht sehen kann, muss auf eine Entscheidung zur Höhe des Schmerzensgeldes noch einige Wochen warten. Eine Entscheidung solle am 9. Januar 2020 verkündet werden, sagte der Richter am Donnerstag im Oberlandesgericht (OLG) München.

Der heute 37 Jahre alte Patient fordert 100.000 Euro Schmerzensgeld. Er streitet mit dem operierenden Arzt außerdem um die Frage, ob der Mediziner auch für in der Zukunft auftretende Schäden zahlen muss.

2015 sollte der Friseurmeister wegen einer Hornhautverkrümmung am linken Auge operiert werden. Der Anästhesist klebte bei der Vorbereitung versehentlich das falsche Auge ab, was dem Operateur jedoch nicht auffiel, so dass er das gesunde Auge operierte. Dessen Sehkraft habe mit Kontaktlinsen vorher bei 90 Prozent gelegen, jetzt seien es ohne Hilfsmittel nur noch 10 Prozent, sagte der Kläger im Gericht. Mit Linsen komme er immerhin auf etwa 50 Prozent.

In der ersten Instanz hatte das Münchner Landgericht dem Mann 70.000 Euro Schmerzensgeld und 21.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Beide, Arzt und Patient, hatten dagegen Berufung eingelegt, so dass nun am OLG verhandelt wird. Einen Vergleich lehnten beide Seiten am Donnerstag ab. (dpa)

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