Tätowierung bei der NRW-PolizeiKörperschmuck-Kommission entscheidet, was erlaubt ist

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Tattoos bei Beamten sollen im Einzelfall erlaubt sein.

Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische Landesregierung will Tätowierungen nicht grundsätzlich für alle Beschäftigten der Landesverwaltung verbieten. Vor allem Lehrer und uniformierte Polizisten unterlägen aber einer besonderen Neutralitätspflicht, unterstrich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine SPD-Anfrage.

Bei der Polizei entscheide eine „Körperschmuckkommission“ beim Landesamt für Personalangelegenheiten im Einzelfall, ob Tattoos „der zu prognostizierenden charakterlichen Eignung eines Bewerbers entgegenstehen“.

Vorschrift wurde Anfang des Jahres gelockert

Generell halte die schwarz-gelbe Koalition am Erlass der rot-grünen Vorgängerregierung fest, wonach „Körperschmuck weiterhin grundsätzlich nicht erwünscht ist“.

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Der Berliner Senat habe Anfang des Jahres die Dienstvorschriften für Polizeibeamte geändert und ihnen erlaubt, Tätowierungen offen zu tragen, soweit sie nicht gegen Gesetze verstießen, hielt der SPD-Abgeordnete Stefan Zimkeit der Landesregierung vor. Er regte einheitliche Regelungen in der Landesverwaltung an. Die Regierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.

Vor dem Verwaltungsgericht geht es um ein Löwenkopf-Tattoo

Derzeit sind mehrere Streitfälle zwischen dem Land und Polizei-Bewerbern mit Tattoos vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig - unter anderem mit großen Löwen-Tätowierungen. „Ein großflächiger sichtbarer Körperschmuck stellt, völlig unabhängig von den Motiven, für sich genommen einen unüberwindbaren Eignungsmangel dar“, argumentierte Reul.

Ein absolutes Tätowierungsverbot gebe es bei der NRW-Polizei zwar nicht. In jedem Fall seien Tätowierungen aber ein Einstellungshindernis, wenn sie rechts- oder linksradikale, allgemein extremistische, sexistische, frauenfeindliche oder Gewalt verherrlichende Inhalte hätten oder die Menschenwürde verletzten, stellte der Innenminister fest.

Eine aktuelle Untersuchung des Landes Rheinland-Pfalz belege: Je stärker sich Polizeibedienstete in Uniform individualisieren, desto stärker schwindet die positive Wirkung der Uniform - Vertrauen, Respekt und Kompetenzzuschreibung. Dies hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in erster Instanz als unbegründet verworfen und dem Polizeibewerber mit dem Löwenkopf-Tattoo recht gegeben. (dpa)

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