USAMann erschießt Restaurant-Mitarbeiterin wegen zu viel Mayo auf Sandwich

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Polizei USA Atlanta Symbolbild

Polizisten der Polizei in Atlanta, USA (Archivbild)

Atlanta – Ein Mann hat eine Mitarbeiterin eines Fast-Food-Restaurants in Atlanta (Georgia, USA) erschossen und eine weitere durch Schüsse schwer verletzt. Hintergrund der tödlichen Schüsse war offenbar, dass der Kunde sich über zu viel Mayonnaise auf seinem Sandwich beschwert hatte und so sehr in Rage geriet, dass er eine Waffe zog.

Restaurant-Mitarbeiter, Polizei und Angehörige zeigten sich nach der Tat vom Sonntagabend erschüttert. Mehrere US-Medien wie „Fox 5 Atlanta“ und auch der deutsche „Spiegel“ hatten berichtet.

Atlanta: Mann zieht Waffe in Subway-Restaurant und schießt

Wie der örtliche Polizei-Präsident von Atlanta, Charles Hampton Jr., am Montag in einem Statement erklärte, zog der mutmaßliche 36 Jahre alte Schütze die Waffe in einem Fast-Food-Restaurant der Kette Subway in Downtown Atlanta. Er eröffnete das Feuer auf die Angestellten des Ladens. Durch die Schüsse starb eine 26 Jahre alte Mitarbeiterin, eine 25-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.

Laut Polizei wurde der mutmaßliche Schütze festgenommen. Zeugenaussagen hätten zur Ergreifung des 36-Jährigen geführt, so der Polizeipräsident. Zum Zeitpunkt der Tat sei im Restaurant auch ein fünf Jahre altes Kind anwesend gewesen, das zwar physisch unverletzt blieb, aber nun psychologisch betreut werde.

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Der Besitzer des Restaurants zeigte sich gegenüber US-Medien bereits am Montag erschüttert: „Glauben Sie es oder nicht, es ging um zu viel Mayonnaise auf dem Sandwich“, so der Besitzer, „Wir brauchen solche Menschen in unserer Gesellschaft nicht. Ich weiß nicht, wohin sich die Welt entwickelt“, zitiert „Fox 5 Atlanta“ den Mann.

Der Fall hat die seit Jahrzehnten anhaltende Debatte über Waffengewalt und Zugang zu Waffen weiter angeheizt. Erst am Freitag hat der US-Kongress ein Gesetz zum besseren Schutz vor Waffengewalt unterzeichnet. Kurz zuvor hatte der Oberste Gerichtshof das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit als Grundrecht eingestuft. (mab)

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