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Wegen Impfschäden nach Corona-ImpfungDüsseldorfer Kanzlei verklagt Biontech

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Der Hersteller des Corona-Impfstoffs Comirnaty, Biontech, ist  zum ersten Mal verklagt worden.

Düsseldorf – Zum ersten Mal ist der Coronaimpfstoff-Hersteller Biontech wegen möglicher Impfschäden verklagt worden. Wie die Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf berichtet, hat sie sich mit Biontech nicht außergerichtlich einigen können und deshalb Klagen in sechsstelliger Höhe in mehreren Angelegenheiten eingereicht hat.

Hintergrund sei das Verhalten des Herstellers des Vakzins Comirnaty, so die Anwälte. Auf Schadenersatz- und Auskunftsansprüchen habe Biontech statt eines sich mit dem Sachverhalt auseinandersetzenden Antwortschreibens lediglich ein Formular zukommen lassen. Darin sei darum gebeten worden, die schriftlich formulierten Grundlagen der Ansprüche auf einem Pfizer-Formular anzumelden.

Die Anwälte werfen Biontech respektlosen Umgang mit Impfgeschädigten vor

Dieses Verhalten ist nach Angaben der Anwälte unüblich und wird von ihnen als respektlos bewertet. „Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter statt seiner Verantwortung nachzukommen“, sagt Marco Rogert, Gründungspartner der Kanzlei.

Seine Mandanten hätten ihre Leidensgeschichte in aller Regel bereits zuvor  der EMA, dem Paul Ehrlich Institut oder Biontech geschildert. „Gerade in Fällen, in denen es um erhebliche gesundheitliche Schäden geht, wäre das Mindeste, was die Opfer erwarten können, dass man sich dort ernsthaft mit den Sachverhalten auseinandersetzt.“

Klage gegen Biontech: Kanzlei zweifelt an Rechtsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen

Für Rechtsanwalt Tobias Ulbrich ist eine Verbindung zwischen Corona-Impfung und verschiedenen Krankheiten klar: „Weltweit treten immer mehr Impfschäden ans Tageslicht und viele Geimpfte beginnen erst jetzt zu realisieren, dass ihre derzeitigen Erkrankungen im Zusammenhang mit der mRNA-Injektion stehen.

Laut Ulbrich wird im Arzneimittelgesetz geregelt, dass nicht der Geimpfte nachzuweisen hat, ob der Impfschaden auf der Impfung beruht. Verantwortlich sei der Impfstoffhersteller. Dieser müsse beweisen, dass kein Zusammenhang zur Impfung bestehe. „Umso erstaunlicher ist es, dass sich Biontech nicht in den wenigen gemeldeten Schadensfällen unmittelbar einer Regulierung stellt“, sagt Ulbrich.

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Die Kanzlei Rogert & Ulbrich zweifelte während des Höhepunkts der Corona-Pandemie die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen an. Unter anderem warfen die Anwälte dem Gesetzgeber vor, dass Reiserückkehrer unrechtmäßig in Quarantäne geschickt wurden. Bekannt geworden ist die Kanzlei durch den Diesel-Abgasskandal bei VW. Viele Urteile erstritten die Anwälte damals zugunsten der Kläger. (red)

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