Zweite Durchsuchung in KordelNoch mehr Waffen bei mutmaßlichem Reichsbürger gefunden

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Verschiedene Waffen die bei dem mutmaßlichen Reichsbürger sichergestellt wurden. 

Kordel – Die Durchsuchung von Wohnräumen und Lagerstätten eines Waffenhändlers und mutmaßlichen Reichsbürgers in Kordel bei Trier ist am Freitag fortgesetzt worden. Wie schon am Donnerstag seien erneut große Mengen von Waffen, Munition, Pyrotechnik und Schwarzpulver beschlagnahmt worden, sagte der Sprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Thomas Müller.

„Insgesamt sind etliche Hundert Lang- und Kurzwaffen sowie Teile von Waffen sichergestellt worden“, ergänzte er. Die Razzia sollte am Freitagnachmittag abgeschlossen sein. Die Polizei begleitete die Durchsuchung laut Müller an vier Objekten mit teils „chaotischer Wohnsituation“ erneut mit einem größeren Aufgebot. Der Mann habe sich kooperativ verhalten.

Erste Durchsuchung schon am Donnerstag

Schon am Donnerstag hatten Mitarbeiter der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Wohn- und Geschäftsräume des Mannes sowie Lagerstätten durchsucht und Waffen und Sprengstoff sichergestellt, wie ein Sprecher des Kreises sagte. Die Polizei begleitete die Aktion an insgesamt vier Objekten mit einem größeren Aufgebot, sicherheitshalber waren dem Kreis zufolge auch Spezialeinheiten vor Ort. Der Waffenhändler habe sich letztlich aber kooperativ gezeigt. 

Es seien letztlich die erwarteten „nicht unerheblichen Mengen“ gefunden worden, sagte der Kreissprecher. Darunter seien etwa jede Menge Munition und auch mehr als 100 Langwaffen gewesen. Ein Teil sei schon abtransportiert worden. Weil einige Gebäude regelrecht vermüllt gewesen seien, habe sich die Aktion in die Länge gezogen und musste am Freitag fortgesetzt werden.

Händler und Vater waren nicht bereit Waffen abzugeben

Sogenannte Reichsbürger lehnen die Bundesrepublik als Staat und ihre Behörden ab. Kreissprecher Müller verwies auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz vom Dezember 2018. Demnach sei die Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung nicht vereinbar mit der für den Handel von Waffen und Sprengstoff nötigen Zuverlässigkeit.

Der Händler und sein Vater seien der Aufforderung, ihre Waffen und Sprengstoffmengen abzugeben, nicht nachgekommen. Daraufhin seien die Durchsuchungsbeschlüsse ergangen. (dpa/lrs) 

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