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„Staatszersetzend“Ministerium verteidigt Verbreitung von Seehofers AfD-Kritik

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Gauland Karlsruhe

Alexander Gauland in Karlsruhe

Karlsruhe – Das Bundesinnenministerium hat die Veröffentlichung einer AfD-kritischen Interviewäußerung von Ressortchef Horst Seehofer (CSU) auf der eigenen Internetseite verteidigt.

„Zugegeben: Die Formulierung ist zugespitzt“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU) am Dienstag am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Ton in der Politik sei aber deutlich rauer geworden. Eine Reaktion müsse möglich sein.

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Das Interview hatte Seehofer im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur gegeben. Am selben Tag hatte die AfD-Fraktion im Bundestag eine Diskussion über den Haushalt des Bundespräsidenten erzwingen wollen. Seehofer bezeichnete dieses Verhalten unter anderem als „staatszersetzend“.

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Nach der Veröffentlichung stellte das Ministerium das Gespräch mit der Passage auf seine Homepage.

Die AfD wirft Seehofer deshalb vor, staatliche Ressourcen unzulässigerweise zur Verbreitung einer parteipolitischen Aussage genutzt zu haben. Seehofer könne seine Äußerungen gern über die persönliche Homepage oder über die Seite der CSU verbreiten, sagte der Hamburger AfD-Politiker Alexander Wolf. Den Apparat eines Ministeriums hätten andere politische Akteure aber nicht hinter sich. Der Rückgriff darauf verzerre den politischen Meinungskampf.

AfD klagte erfolgreich gegen Wanka

Die AfD hatte in einem ähnlichen Fall schon einmal erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) geklagt. Fraktionschef Alexander Gauland sagte nach der rund zweistündigen Verhandlung, er sehe gute Chancen, auch diesmal zu gewinnen.

Seehofer selbst war nicht nach Karlsruhe gekommen. Die Richter hinterfragten vor allem sehr kritisch, ob derartige Äußerungen nicht auf anderen Kanälen verbreitet werden könnten. Ihr Urteil dürften sie in den nächsten Monaten verkünden. (Az. 2 BvE 1/19) (dpa)

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