150 Euro Strafe in NRWIn Bus und Bahn wird die Maskenpflicht strenger kontrolliert

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Maskenträger Bahn

Wer in Bahnen keine Maske trägt, wird nun zur Kasse gebeten.

  • Seit April gilt bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Trotzdem sieht man in Zügen und Bussen immer wieder Menschen ohne Maske. Die sollen ab kommender Woche unmittelbar beim ersten Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen.
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Düsseldorf – Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll in Nordrhein-Westfalen strenger umgesetzt werden. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll in Bus und Bahn in Zukunft ein Bußgeld von 150 Euro fällig werden. Dies bestätigte das NRW-Verkehrsministerium am Mittwoch auf Anfrage.

Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen hätten berichtet, dass sich Fahrgäste dort, wo viel und regelmäßig kontrolliert wird zum größten Teil an die Maskenpflicht halten, so ein Sprecher des Ministeriums. Dort, wo wenig kontrolliert wird, trügen allerdings zu viele Passagiere keinen Mund-Nasen-Schutz. „Weil es um den Schutz der Schwächsten geht, brauchen wir mehr Kontrollen und mehr Konsequenzen.“

Diese Änderung soll mit einer Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung am 12. August in Kraft treten. Bisher werden Bußgelder in NRW nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz einer entsprechenden Aufforderung weiter weigern, die Maske aufzusetzen. Diese Ermahnung soll wegfallen. Allerdings können die Verkehrsunternehmen weiterhin nur von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Dies sollen sie laut Ministerium konsequent tun: „Das heißt für Masken-Muffel muss die Weiterfahrt am nächsten Halt beendet sein.“ Die Geldbuße würde dann von Polizei oder Ordnungsamt verhängt.

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Kritik an der Durchsetzung der Maskenpflicht in Zügen

Zuletzt wurde Kritik an der Durchsetzung der Maskenpflicht in den Zügen laut. „Die DB muss sicherstellen, dass die Maßnahmen greifen und konsequent umgesetzt werden“, teilte das Bundesverkehrsministerium von Andreas Scheuer (CSU) mit. Der habe in einem Schreiben an das Unternehmen gefordert, „dass die DB strikt auf die Einhaltung der Maskenpflicht achtet.“ Die Bahn habe zugesagt, dass Reisende, die auf Aufforderung keinen Mund-Nase-Schutz anlegen, von der Beförderung ausgeschlossen werden – also den Zug verlassen müssen.

Nach Angaben eines Bahn-Sprechers hält sich die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht. „Wenn eine sehr kleine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist das für uns nicht hinnehmbar.“ In Konfliktsituationen hole man die Bundespolizei hinzu. Neben der Einhaltung verbindlicher Verordnungen ginge es darum, gegenseitige Rücksichtnahme zu leben und Verantwortung für die Gesundheit jedes Einzelnen zu empfinden.

Köln: KVB macht Gebrauch vom Hausrecht

Auch den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) liegen noch keine konkreten Informationen vor, wie die Bußgeldmaßnahme umgesetzt werden soll. „Im Moment kontrollieren unsere Mitarbeiter im Rahmen ihrer normalen Fahrschein-Kontrolle auch die Einhaltung der Maskenpflicht“, sagt KVB-Sprecher Matthias Pesch.

Auch sie würden vom Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste, die sich weigern, eine Maske anzuziehen, aus dem Bus oder der Bahn weisen. „Zudem machen wir gemeinsame Kontrollen mit dem städtischen Ordnungsamt. Dessen Mitarbeiter dürfen im Gegensatz zu unseren Mitarbeitern Bußgelder verhängen und tun das auch.“

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Streng will die Landesregierung auch Verstöße gegen die Maskenpflicht an Schulen nach Wiederbeginn des Unterrichts in der kommenden Wochen ahnden. Der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, stellt die Rechtmäßigkeit der von Schulministerin Gebauer (FDP) angekündigten Schulverweise in Frage.

„Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme muss auch in solchen Fällen gewahrt sein“, sagte der Jurist. Ein Schulverweis sei ein massiver Eingriff in die Rechte der betroffenen Schüler und ihrer Eltern, gab der Jurist zu bedenken. (mit dpa)

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