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Ab 1. JuniGrundsicherung für Geflüchtete aus der Ukraine

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Ukraine Flüchtende 270222

Geflüchtete, die vor dem Konflikt in der Ukraine fliehen.

Berlin – Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen ab Juni staatliche Grundsicherung erhalten, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Darauf haben sich Bund und Länder am späten Donnerstagabend nach zähen Verhandlungen geeinigt. Sie würden damit anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt, „das ist auch folgerichtig“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

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Für die Kriegsflüchtlinge hat das Vorteile: Sie erhalten höhere Leistungen und eine bessere Gesundheitsversorgung. Außerdem bekommen sie früher Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und haben mit den Jobcentern eine zentrale Anlaufstelle für ihre Belange. Für diese Lösung hatten sich unter anderem die Kommunen auch stark gemacht, weil der Bund die Ausgaben für die Grundsicherung trägt. Der Bund wird sich auch maßgeblich an den Kosten für die Unterkunft beteiligen.

Die Europäische Union hat entschieden, für die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erstmals die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren. Diese sieht vor, dass die Schutzsuchenden keinen Asylantrag stellen müssen, sondern erst einmal einen Aufenthaltstitel für ein Jahr erhalten und arbeiten dürfen. Eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre ist möglich. (dpa)

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