Ab MontagDas ändert sich mit der neuen Corona-Schutzverordnung

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Menschen mit Masken auf der Hohe Straße in Köln.

  • Die Landesregierung hat die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten beschlossen.
  • Die meisten Beschränkungen gelten aber weiterhin für alle.

Köln/Düsseldorf – Es sei, so formuliert es Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), ein „erster Schritt“ in der Rücknahme von pandemiebedingten Grundrechtseingriffen: Ab Montag gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen, die erstmals Lockerungen ermöglicht für Menschen, die bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder durch eine vergangene Erkrankung immun sind. Sie werden nun mit negativ Getesteten gleichgestellt. Dennoch gilt ein Großteil der Schutzmaßnahmen auch weiterhin für sie. Ein Überblick.

Für wen genau verändert sich nun etwas?

Für alle Menschen, die bereits ihre vollständige Coronaschutzimpfung – also beide Dosen – erhalten haben. Das waren laut Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Ende der vergangenen Woche in Nordrhein-Westfalen gut 1,33 Millionen Menschen. Allerdings: Um von den Lockerungen profitieren zu können, muss die zweite Impfung bereits 14 Tage zurückliegen. Auf wen das zutrifft und wer darüber einen Nachweis erbringen kann, etwa durch Vorlage seines Impfpasses, der darf ab sofort auch ohne Test zum Friseur, zur Fußpflege, in den Zoo oder nach Terminvereinbarung im Einzelhandel shoppen, falls Geschäfte und Zoo denn geöffnet sind. Gleiches gilt für Menschen, die vor mindestens 28 Tagen und maximal sechs Monaten positiv auf das Coronavirus getestet worden und also wieder genesen und immun sind. Hier muss der Nachweis durch die Vorlage des damaligen PCR- beziehungsweise PoC-PCR-Testergebnisses geleistet werden. Laut Zahlen der Johns Hopkins University dürfte diese Regelung auf gut 390000 Menschen in NRW zutreffen.

Aber Maßnahmen wie Maskenpflicht und Ausgangssperre gelten weiterhin für alle?

Ja. Es gibt zwar bereits einen Verordnungsentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), nach dem Geimpfte und Genesene auch von Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen befreit werden sollen. Dem müssen aber noch die anderen Ministerien, Bundestag und Bundesrat zustimmen. Wann das passiert, ist noch immer unklar. Laschet betonte, er wolle alle weiteren Lockerungen „im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern“ beschließen. Bereits nach der jüngsten Entscheidung hat SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach der Landesregierung vorgeworfen, sich „im Alleingang profilieren“ zu wollen. „Das ist zermürbend – die Menschen wollen einheitliche Regeln“, sagte Lauterbach dem WDR. Neben NRW haben allerdings bereits alle weiteren Bundesländer außer Hamburg eigenständig Lockerungen für Geimpfte und Genese geplant oder bereits umgesetzt.

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Was ändert sich in Köln?

An den Corona-Regelungen der Stadt: gar nichts. Der Zoo bleibt weiterhin geschlossen, genauso wie „nicht privilegierte Verkaufsstellen“ wie Elektrofachmärkte oder Modegeschäfte. Hier ist weiterhin nur „Click & Collect“, also die Abholung von Ware, möglich. Auch Geimpfte dürfen die Läden nicht betreten. Gleichwohl sollen, so teilt die Stadt am Sonntag auf Anfrage dieser Zeitung mit, die Mitarbeiter des Ordnungsamts schnellstmöglich über die „kurzfristigen Änderungen der Rechtsgrundlage“ informiert und diesbezüglich instruiert werden. Das geschehe am Montag. Ob und wie dann die Stadt etwa Impfnachweise bei Friseuren kontrollieren lässt, blieb zunächst offen.

Was ist aus dem Kölner Vorstoß geworden, priorisiert in Brennpunktvierteln zu impfen?

Diesen Pilotversuch hat nun das NRW-Gesundheitsministerium per Erlass genehmigt. Am Montag sollen mobile Teams mit den Impfungen in Hochhaussiedlungen und sozialen Brennpunkten beginnen. „Das Kernanliegen der Stadt Köln ist grundsätzlich richtig“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann dieser Zeitung. Laut Erlass, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, übernimmt die Stadt die Organisation der Sonderimpfungen. Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin des Ministeriums, dass in dem Pilotversuch auch die Impfreihenfolge des RKI aufgegeben werden kann. Für Personen über 60 Jahre soll regelhaft der Impfstoff des Herstellers Astrazeneca genutzt werden. Zusätzlich stellt das Land der Stadt Köln für das Pilotprojekt in der kommenden Woche ein Kontingent von 1000 Dosen des Herstellers Johnson & Johnson zur Verfügung, die nur einmal verabreicht werden muss. Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte allerdings als Ziel des Projekts 750 Impfungen pro Tag genannt. Sie sagte an die Adresse der Landesregierung, sie gehe davon aus, „dass das Land uns zeitnah weiteren zusätzlichen Impfstoff zur Verfügung stellen wird“.

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