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Abrechnung nach GerichtsverfahrenNRW-Landtagspräsident Kuper gerät unter Druck

Lesezeit 3 Minuten
André Kuper ist seit 2017 Landtagspräsident.

André Kuper ist seit 2017 Landtagspräsident.

  • Nach einem Rechtsstreit zwischen dem NRW-Landtagspräsident André Kuper und einem ehemaligen Mitarbeiter hat der Landtag die Kosten des Verfahrens übernommen.
  • Ein Sprecher verweist auf eine Regelung im Landesbeamtengesetz, die das ermöglichen soll.
  • Beamtenvertreter sehen das anders und verlangen nun, dass André Kuper die Anwaltskosten selbst bezahlt.

Düsseldorf – Der Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter bringt NRW-Landtagpräsident André Kuper in Erklärungsnot. Es geht um die Abrechnung der Verfahrenskosten. Der Landtag räumte auf Anfrage des „Kölner-Stadt-Anzeiger“ ein, dass auch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Strafanzeige des Mitarbeiters gegen den CDU-Politiker übernommen wurden. Ein Sprecher des Landtags verwies dabei auf eine Regelung im Landesbeamtengesetz. Danach könne der „Dienstherr bei einer Strafanzeige mit unmittelbarem dienstlichen Bezug gegen den Behördenleiter die Anwaltskosten übernehmen“.

Der Rechtsstreit zwischen Kuper und einem Referenten war vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht mit einem Vergleich beendet worden. Der Konflikt war entbrannt, als der Mitarbeiter seinen ehemaligen Chef unterstellte, er habe eine private Reise von seinem Büro organisieren lassen und eine Strafanzeige erstattete. Der Landtag sprach dem Mitarbeiter daraufhin eine fristlose Kündigung aus, die bei dem Vergleich allerdings zurückgenommen werden musste. Der zentrale Vorwurf, der Mitarbeiter habe leichtfertig gehandelt, ließ sich nicht aufrechterhalten. Er muss daher – an anderer Stelle – weiter beschäftigt werden. Unabhängig davon war der gegen Kuper erhobene Vorwurf falsch, auch die Fahnder sahen keinen Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung des Präsidenten. Trotz seiner Unschuld droht jetzt die Übernahme der Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Strafanzeige zum Problem zu werden.

Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht den Vorgang kritisch

Die rechtliche Stellung des Landtagpräsidenten ist in NRW nicht klar festgelegt. Ein Sprecher des Landtags sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Der Präsident des Landtags ist auch Behördenleiter (Leiter der Landtagsverwaltung). In Ermanglung einer eigenen Rechtsvorschrift für den Landtag wurde die Regelung daher entsprechend angewendet.“

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht den Vorgang kritisch. „Es wäre schön, wenn auch Polizeibeamte die Anwaltskosten bezahlt bekämen, wenn sie zu Unrecht angezeigt werden. Das passiert aber nicht. Das bezahlen die Polizisten aus ihrer eigenen Tasche, wenn nicht die Gewerkschaften oder Versicherungen dafür einstehen“, sagte der Bundesvorsitzende Sebastian Fiedler dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

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Der Rückgriff auf das Beamtenrecht werfe zudem Fragen auf. „Der Landtagspräsident ist ja offensichtlich kein Beamter. Warum sollte er sich dann Rechte aus dem Beamtenrecht herleiten können? Die Pflichten gelten für ihn als Abgeordnetem im Zweifel ja auch nicht“, sagte Fiedler. Der BDK-Chef forderte Kuper auf, Transparenz herzustellen, um „dem Eindruck von Tricksereien“ entgegenzuwirken. „Ich an seiner Stelle würde die Rechnung lieber zügig selbst begleichen. Die Polizeibeamten werden sich das sehr genau ansehen und gegebenenfalls – der Auslegung des Landtagspräsidenten folgend – die Landesregierung bitten, für alle Beamten die Kostenübernahme verbindlich zu regeln.“

Höhe der Verfahrenskosten unklar

Frank Neuhaus, Vorsitzender des Gerichtsvollzieherbundes NRW, äußerte sich ähnlich. „Jeden Tag wird ein Gerichtsvollzieher Opfer einer Straftat in NRW. Und wie oft zeigen die Angreifer dann noch den Gerichtsvollzieher wegen angeblicher Straftaten an. Wir müssen im Regelfall dann für die Anwaltskosten selbst aufkommen. Der Landtagspräsident verdient ungefähr das Vierfache von dem eines Gerichtsvollziehers und lässt sich die Kosten erstatten. Das finde ich nicht in Ordnung!“

Wie hoch die Verfahrenskosten sein werden, steht nach Angaben der Landtagsverwaltung noch nicht fest. Die Rechnungen der Anwälte lägen noch nicht vor, hieß es.

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