Asylbewerber in Zelle verbranntKein neues Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh

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Oury Jalloh Denkmal

Neueste Informationen sorgen für einen weiteren Untersuchungsanstoß.

Dessau – Im Fall des in einer Polizeizelle durch ein Feuer umgekommenen Asylbewerbers Oury Jalloh wird das Ermittlungsverfahren nicht wieder aufgenommen. In der Gesamtschau aller Gutachten und der mehr als 120 Zeugenaussagen könne „eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch Ouri Jalloh nicht ausgeschlossen werden“, erklärte der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt, Jürgen Konrad, am Donnerstag in Naumburg. Die Generalstaatsanwaltschaft wies damit eine Beschwerde von Hinterbliebenen des Toten gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle ab.

„Das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jalloh bleibt eingestellt“, erklärte Konrad. Bei der Prüfung hätten sich „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jalloh ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“. Beweise für eine Tötung Jallohs oder gar für ein Mordkomplott gebe es nicht. „Es mangelt sowohl an einem Motiv als auch an der zeitlichen Gelegenheit dafür“, erklärte der Generalstaatsanwalt. Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden.

Diensleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Er lag dort an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den damaligen Dienstleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er Jalloh besser hätte überwachen müssen. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil, in dem davon ausgegangen wurde, dass der Mann aus Sierra Leone die Matratze selbst angezündet hatte.

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Daran werden aber immer wieder Zweifel geäußert. Vor allem von einer Jalloh-Gedenkinitiative wird diese Version seit langem in Frage gestellt, sie geht von einem Mord aus. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog 2016 der Dessauer Staatsanwaltschaft das Verfahren und übertrug den Fall Jalloh an die Staatsanwaltschaft Halle. Diese stellte das Ermittlungsverfahren mit der Begründung ein, dass das Verfahren „keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben“ habe. Ende 2017 zog die Generalstaatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Todesumstände Jallohs erneut an sich und bestätigte nun die Einstellung der Ermittlungen. (afp)

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