Bundestag hebt Immunität aufCDU-Abgeordnete Strenz unter Korruptionsverdacht

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Der Bundestag in Berlin

Frankfurt/Main – Wegen Korruptionsverdacht ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz und einen ehemaligen Parlamentarier. Rund 100 Ermittler durchsuchten am Donnerstag 16 Wohnungen und Geschäftsräume in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Belgien, darunter auch ein Abgeordnetenbüro des Deutschen Bundestags in Berlin. 

Die Ermittlungen haben nichts mit denen gegen AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland zu tun, gegen den ebenfalls die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen möglicher Steuerhinterziehung ermittelt. Der Bundestag hatte zuvor die Immunität der beiden Parlamentarier aufgehoben. 

Vier Millionen Euro über Briefkastenfirmen

Hintergrund der Ermittlungen gegen Strenz und den Ex-Parlamentarier sind mutmaßlich aus Aserbaidschan stammende Gelder, die an Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) geflossen sein sollen. In PACE war auch das Bundestagsmitglied vertreten.

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Zwischen 2008 und 2016 sollen rund vier Millionen Euro über britische Briefkastenfirmen und baltische Konten an das frühere Bundestagsmitglied geflossen sein. Das Geld habe aus Aserbaidschan gestammt und sei nach Abzug einer Vergütung für PACE-Abgeordnete gedacht gewesen, die sich im Gegenzug in Medien positiv über Wahlen in Aserbaidschan geäußert hätten. Außerdem hätten die Parlamentarier sich bewusst gegen die Freilassung politischer Gefangener in dem vorderasiatischen Land ausgesprochen, „obwohl sich die PACE insbesondere dem Schutz der Menschenrechte verschrieben hat“.

Vorwürfe der Geldwäsche gegen dritten Beschuldigten

Im Zuge der Ermittlungen wird einem dritten Beschuldigten Geldwäsche vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft teilte lediglich mit, dass es sich bei den verdächtigen um zwei Männer und eine Frau im Alter von 45, 52 und 75 Jahren handele. Einem früheren und einem noch aktiven Mitglied des Deutschen Bundestags werde Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern vorgeworfen. Der dritte Beschuldigte soll seine Anwaltskanzlei, eine eigens gegründete Gesellschaft und Bankkonten für die Geldtransfers zur Verfügung gestellt haben - bei ihm gehe es um den Verdacht der Geldwäsche.

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Strenz, die sich laut Ermittlern „in der PACE mit pro-aserbaidschanischem Verhalten hervortat“, soll mindestens 22 000 Euro erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ist Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und daher für solche Fälle zuständig. (dpa, red)

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