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Sitze, Wahlkreise, MandateWie setzt sich der Bundestag zusammen?

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Bundestag Sitze

Wer bekommt im Bundestag einen Sitz?

Berlin – Sitze, Wahlkreise, Listen, Überhang- und Ausgleichsmandate – Wer kommt wann über wen oder was in den Bundestag? Und was macht der überhaupt? Ein Überblick.

Am 24. September steht in Deutschland die Bundestagswahl an. Danach entscheidet sich, wer die nächste deutsche Bundeskanzlerin oder der nächste Bundeskanzler wird.

Allerdings wählen die Menschen in Deutschland die Kanzlerin oder den Kanzler nicht direkt. Stattdessen stimmen sie darüber ab, von welchen Parteien und Politikern sie im Bundestag vertreten werden möchten. Daher auch der Name der Wahl: Bundestagswahl.

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Wie setzt sich das Parlament zusammen?

Im Bundestag sind 598 Sitze für die Abgeordneten vorgesehen. 299 davon gehen an die Kandidaten aus den Wahlkreisen in Deutschland. Dort gilt: Wer die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis bekommt, darf in den Bundestag.

Über die Verteilung der anderen 299 Sitze entscheidet die Höhe der Zweitstimmen. Je mehr Zweitstimmen einer Partei bekommt, desto mehr Sitze bekommt die Partei im Bundestag. Dabei zählt auch, wie viele Stimmen eine Partei aus einem Bundesland bekommen hat. Bundesländer mit vielen Einwohnern bekommen mehr Sitze als Bundesländer mit weniger Einwohnern.

Überhang - und Ausgleichsmandate

Ein wenig komplizierter wird es, wenn dann noch Überhang - und Ausgleichsmandate ins Spiel kommen. So passiert es häufiger, dass mehr Kandidaten einer Parei über den Sieg im Wahlkreis in den Bundestag ziehen wollen, nach der Partei nach der Ausrechnung der Zweitstimmen zur Verfügung stehen.

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Da sie rechtmäßig gewählt worden, kann den Kandidaten der Einzug in den Bundestag nicht einfach verwehrt werden. Sie bekommen ihren Sitz. In solchen Fällen spricht man von Überhangmandaten.

Zum Ausgleich dürfen dann auch die anderen Parteien mehr Abgeordnete in den Bundestag schicken. Das nennt man dann Ausgleichsmandate.

Bundestag bis zur Wahl 2017

Derzeit sind 630 Abgeordnete vertreten: Mit 309 stellen CDU und CSU die meisten Parlamentarier. Es folgen die SPD mit 193, die Linke mit 64 und die Grünen mit 63. Die ehemalige CDU-Abgeordnete Erika Steinbach ist seit ihrem Parteiaustritt Anfang 2017 fraktionslos.

Bei der Sitzverteilung kommen nur Parteien zum Zuge, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder in einzelnen Wahlkreisen Direktmandate errungen haben. Sind es weniger als drei Parlamentarier, gelten diese als fraktionslose Abgeordnete. Mit mindestens drei Abgeordneten kann eine Partei eine Gruppe im Bundestag bilden. Verfügt sie über mindestens fünf Prozent der Mandate erhält sie Fraktionsstatus. Je nach Wahlperiode variiert die Anzahl der Abgeordneten. (sws/dpa)

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