Coronavirus-GefahrNRW hebt Quarantäne-Vorschrift für Rückkehrer auf

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Grenze zu Niederlande

Nordrhein-Westfalen hebt die Quarantäne-Vorschrift für Rückkehrer aus den europäischen Nachbarstaaten auf.

Düsseldorf – Rechtzeitig vor den langen Himmelfahrts- und Pfingst-Wochenenden hat Nordrhein-Westfalen die Quarantäne-Vorschrift für Rückkehrer aus den europäischen Nachbarstaaten aufgehoben. Die Neuregelung gilt nach Angaben der Landesregierung ab Freitag 0 Uhr. Damit werden Reisen in die Nachbarländer wesentlich erleichtert. Denn Rückkehrer müssen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne wegen der Coronavirus-Gefahr. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach von einem „Zeichen für gute Nachbarschaft und mehr Europa“.

„Dies schafft Rechtsklarheit und ist eine große Erleichterung für die Menschen vor allem in den Grenzregionen und sendet ein Signal an unsere heimische Wirtschaft“, erklärte Laschet. Die mit dem Bund ausgehandelte Verständigung betreffe die EU-Länder, Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Großbritannien. Zuerst hatte die „Rheinischen Post“ (Freitag) berichtet.

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Laschet hatte sich mehrfach für Quarantänelockerungen und die Wiederbelebung des grenzüberschreitenden Tourismus eingesetzt. In Nordrhein-Westfalen seien die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden zu keinem Zeitpunkt geschlossen gewesen, betonte der Ministerpräsident. Der Austausch mit den Nachbarländern sei eng. Es gehe auch darum, den Volkswirtschaften wieder auf die Beine zu helfen. „Dazu gehört mittelfristig auch, den grenzüberschreitenden Tourismus wieder zu ermöglichen. Das geht nur ohne Quarantäne-Vorschriften“, sagte Laschet.

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Die NRW-Industrie und der deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hatten sich stark für eine Öffnung eingesetzt. „Ohne offene Grenzen stehen schon bald Millionen Arbeitsplätze auf dem Spiel“, hatte der NRW-Arbeitgeberpräsident Arndt Kirchhoff in dieser Woche der „Rheinischen Post“ gesagt. „Wir sind der Meinung, dass das Ansteckungs- und Infektionsrisiko diesseits und jenseits der Grenzen kein grundsätzlich höheres oder niedrigeres ist“, erklärte der DEHOGA NRW.

Ausnahmen gab es für Berufspendler

Für die bisherige Quarantänepflicht gab es Ausnahmen für Berufspendler. Unter rein gesundheitlichen Gesichtspunkten seien solche Unterschiede nicht einleuchtend, hatte der Münsteraner Rechtsprofessor Janbernd Oebbecke der dpa gesagt.

Derzeit gilt in vielen Bundesländern, dass jeder, der aus einem europäischen Nachbarland nach Deutschland einreist, für 14 Tage in Quarantäne gehen muss. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Bundesländern empfohlen, die bislang geltenden Quarantäne-Regeln zu lockern und nur noch auf Menschen anzuwenden, die sich zuvor in Drittstaaten aufgehalten haben. Also beispielsweise nicht mehr für Deutsche, die aus Frankreich einreisen oder aus den Niederlanden. Die Entscheidung über die Quarantäneregeln liegt alleine bei den Ländern.

Am Dienstag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht nach einem Eilantrag eines Ferienhausbesitzers die grundsätzliche Quarantänepflicht gekippt und damit die Diskussion angeheizt. Aus dem Ausland Einreisende könnten nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige eingestuft werden, hatte der Senat im NRW-Nachbarbundesland entschieden. (dpa)

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