Darf die Polizei Corona-Listen auswerten?Richter entscheiden über Datennutzung

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Gästeliste

Ein Zettel für die Gäste-Regstrierung liegt in einem Restaurant auf einem Tisch.

Wer beim Ausfüllen der Corona-Gästeliste im Restaurant einen Fantasienamen angibt, Zahlendreher in seine Telefonnummer einbaut und diesen Unsinn als Ausdruck kritischen Bewusstseins verstanden wissen will, der sieht sich nun bestätigt: Nicht immer dienen die Kontaktlisten allein der Verfolgung möglicher Infektionsketten. In mehreren Fällen nutzte ausgerechnet die Polizei solche Listen zur Strafermittlung. Die Meldungen darüber irritieren. Sie sind aber noch lange kein Beleg für das von Verschwörungsgläubigen propagierte Heraufziehen des Überwachungsstaates unter dem Vorwand der Virusbekämpfung.

Im Ernstfall entscheiden die Informationen auf den Gästelisten über Leben und Tod. Daher braucht es eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die lästige Kontaktangabe. Diese bröckelt, wenn der Verdacht einer zweckfremden Nutzung im Raum steht. Wollen Politiker, Behörden und Gastwirte wirksam gegen das Misstrauen bei Bürgerinnen und Bürgern vorgehen, müssen sie eines liefern: Transparenz.

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Ja, Polizeibehörden müssen solche Listen einsehen können. Aber, wie so oft bei datenschutzrechtlich heiklen Angelegenheiten, nur zur Aufklärung schwerer Straftaten und selbst dann nur mit richterlicher Genehmigung. Bund und Länder müssen hier schnell Klarheit schaffen. Ihre Aufsichtsbehörden müssen die Gastwirte informieren – und die ihre Gäste. Vertrauen ist im Kampf gegen die Pandemie wichtig und muss täglich errungen und verteidigt werden.

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