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DatenschutzTweet über Greta hat Nachspiel für die Deutsche Bahn

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Greta Thunberg Mütze

Greta Thunberg

Köln – Hat Greta Thunberg nun auf ihrer Bahnfahrt durch Deutschland auf dem Boden gesessen oder in der 1. Klasse? Tagelang wurde über das Twitter-Hin-und-Her zwischen der Umweltaktivistin und der Deutschen Bahn diskutiert – nun hat das ganze Konsequenzen. Wie der „Tagesspiegel“ zuerst berichtete, sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk die Posts der Bahn über Gretas Reiseroute, Platzwahl und Betreuung kritisch. Man wolle die Situation zum Anlass nehmen, mit der Deutschen Bahn ein Gespräch über den Umgang mit Fahrgastrechten und personenbezogenen Daten zu führen. Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte ein Sprecher der Datenschutzbeauftragten das Vorhaben auf Anfrage. 

Das Thema solle unabhängig vom Einzelfall besprochen werden, sagte ein Sprecher Smoltczyks. Weder lägen Beschwerden vor, noch sei ein Verfahren gegen das Unternehmen geplant. „Wir sehen es aber generell kritisch, wenn die Bahn Daten von Reisenden veröffentlicht.“

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Thunberg hatte am Wochenende ein Foto gepostet, das sie in einem Bahn-Waggon inmitten von Gepäck auf dem Boden sitzend zeigt. Dazu schrieb sie: „Reise in überfüllten Zügen durch Deutschland. Endlich auf dem Weg nach Hause!“

Alles zum Thema Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn bedankte sich daraufhin per Tweet für Thunbergs Einsatz für den Klimawandel, setzte aber nach: „Noch schöner wäre es gewesen, wenn Du zusätzlich auch berichtet hättest, wie freundlich und kompetent Du von unserem Team an Deinem Sitzplatz in der 1. Klasse betreut worden bist.“ Thunberg konterte mit einer Erklärung, auf welcher Strecke der Zug überfüllt gewesen sei und ergänzte, dass sie das auch überhaupt nicht stören würde. In einer offiziellen Mitteilung teilte die Bahn dann mit, auf welcher Strecke genau Thunbergs Begleiter in der 1. Klasse gesessen hätten.

Mit dieser Bekanntgabe persönlicher Reisedaten ist die Bahn unter Umständen zu weit gegangen. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wäre die Öffentlichmachung dieser Daten nur zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist – solange die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Rechte von Kindern werden in diesem Kontext besonders betont.

Greta Thunberg ist wieder zu Hause

Ob also die erforderlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung dieser Informationen durch die Bahn gegeben waren, ist fraglich. Eine Bahn-Sprecherin sagte auf Anfrage, man habe die Reisedaten nicht aus dem Buchungssystem erhalten, sondern auf Nachfrage von Journalisten mit dem Bordpersonal des betreffenden Zuges gesprochen.

Greta Thunberg selbst hat laut Büro der Datenschutzbeauftragten bislang keine Beschwerde eingereicht. Sie postete zuletzt Bilder, die sie glücklich in ihrer Heimat zeigen. (ken, mit dpa)

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