DatenschutzUnion und SPD vertagen Entscheidung über elektronischen Personalausweis

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Personalausweis

Aufgrund gravierender Bedenken von Experten haben Union und SPD den Entwurf des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises. (Symbolbild)

Berlin – Aufgrund gravierender Bedenken von Experten haben Union und SPD den Entwurf des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises – genauer: zur Nutzung des Personalausweises –  von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Eigentlich hatte das Gesetz in der Nacht von Donnerstag auf Freitag um 1.30 Uhr zum zweiten Mal debattiert und anschließend verabschiedet werden sollen. Das soll nun nicht jetzt, sondern in der nächsten Sitzungswoche Mitte Mai geschehen.

Die Anhörung im Innenausschuss über das Gesetz am Montag hatte große Bedenken von Datenschützern zutage gefördert. Der SPD-Innenexperte Mahmut Özdemir sagte dieser Zeitung deshalb am Dienstag: „Ja, das ist von der Tagesordnung genommen. Ich wollte ganz bewusst keine Eile. Wir haben Redebedarf. Und jetzt reden wir. Die Union ist mir da gefolgt.“

Zugriff für Polizei und Geheimdienste

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU), hatte über einen Mitarbeiter bei der Anhörung ausrichten lassen, sie habe im Rahmen der Abstimmung der Ministerien „bereits Gelegenheit“ gehabt, „meine datenschutzrechtliche Bewertung und Änderungswünsche zu äußern“. Diesen sei „mit dem jetzt vorliegenden Entwurf jedoch nur zum Teil Rechnung getragen worden“.

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Die Hauptkritik richtet sich gegen den Plan, Polizei und Geheimdiensten Zugriff auf die Personalausweisfotos zu gewähren, ohne dass Pass- und Meldeämter davon etwas mitbekommen müssen. Voßhoff beklagte einen „nahezu voraussetzungslosen Abruf des Lichtbildes im automatisierten Verfahren durch die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst eingeführt werden. Dies wird aus datenschutzrechtlicher Sicht abgelehnt.“

Keine Einschränkungen mehr

Bisher dürften zur Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten insbesondere die Polizeibehörden Lichtbilder automatisiert abrufen, wenn die Personalausweisbehörde nicht erreichbar sei und Abwarten den Ermittlungszweck gefährde, so Voßhoff. Diese Einschränkungen sollten entfallen; auch sollten alle Nachrichtendienste zukünftig voraussetzungslos Lichtbilder abrufen können.

Bernd Holznagel, Professor für Informationsrecht an der Universität Münster, sagte bei der Anhörung: „Ich habe verfassungsrechtliche Bedenken.“ Er fürchtet „eine nationale Datenbank für Lichtbilder". Constanze Kurz vom Chaos Computer Club erklärte, der automatisierte Zugriff müsse im Kontext der Ausweitung der Videoüberwachung und von Tests mit automatischer Gesichtserkennung gesehen werden. „Die schon heute gegebene Vollüberwachung der digitalen Welt erhält so mittelfristig Einzug in die reale Welt und macht auch diese zu einer digital überwachten Sphäre.“ Ein zusätzliches Problem sei der wachsende Informationsaustausch mit ausländischen Diensten, so dass autoritäre Staaten wie die Türkei womöglich Einsicht erhielten.

Bürger sollen selbst entscheiden

Voßhoff monierte überdies, dass die Nutzung des Ausweises als elektronischer Identitätsnachweis obligatorisch werden soll. Das sei „nur dann hinnehmbar, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass daraus keine verpflichtende Nutzung resultiert. Die Entscheidung über die Nutzung der eID-Funktion muss allein bei den Bürgerinnen und Bürgern liegen. Nur so kann deren informationelles Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleiben.“ Bisher hat nicht einmal ein Drittel der Ausweisinhaber die Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis aktiviert. Und nur 15 Prozent der Besitzer haben sie getestet.

Fortan soll die eID-Funktion darum automatisch funktionieren. Dies soll dafür sorgen, dass Behörden und Unternehmen ihrerseits mehr Angebote zur Nutzung machen. Kritiker fürchten, dass so allmählich ein Zwang entsteht. Für riskant hält Kurz vom Chaos Computer Club schließlich, Kopien von Ausweisen wie vorgesehen zu erleichtern. Das erlaube den Zugriff auf die maschinenlesbare Zone, die einen „Schlüssel für die Daten auf dem Chip" darstelle.

„Durchpeitschen machen wir nicht mit“

Özdemir will die Bestimmungen zum elektronischen Identitätsnachweis in Teilen enger fassen, warnte aber vor einem Sicherheitsverlust, wenn es Sicherheitsbehörden nicht erlaubt werde, die Identität von Verdächtigen über Lichtbilder zweifelsfrei und rasch zu klären.

Die Opposition begrüßte die Verschiebung der Abstimmung. „Dieses schnelle Durchpeitschen machen wir nicht mit“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Frank Tempel, dieser Zeitung. „Denn die Änderungen betreffen jeden einzelnen Bürger.“ Sein grüner Kollege Konstantin von Notz erklärte: „Hier sollten sehr sensible Sachverhalte mit einem Wahnsinnsdruck durchs Parlament gepeitscht werden. Wir wünschen uns, dass ausreichend Zeit zur Beratung bleibt.“

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