Einreisesperre geschah automatischSami A. wird die Behörden noch lange beschäftigen

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Der islamistische Gefährder Sami A.

Der islamistische Gefährder Sami A.

Köln – Sieben Beschlüsse durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, zig Anträge und Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster – der Fall des abgeschobenen islamistischen Gefährders Sami A. beschäftigt bereits seit Wochen etliche Instanzen.

Und so schwierig es ist, noch den Überblick in der Angelegenheit zu behalten, so verwickelt stellen sich die rechtlichen Kautelen dar. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ drohen allein dem zuständigen Ausländeramt Bochum inzwischen Zwangsgelder in Höhe von 45.000 Euro, weil die Stadt sich angeblich nicht ausreichend darum bemüht, den radikal-islamischen Prediger zurückzubringen.

Bochum betont automatisches Verfahren

Auf den Bericht dieser Zeitung über eine Einreisesperre des mutmaßlichen Ex-Leibwächters Osama Bin Ladens reagierten Justiz und Ausländeramt Bochum am Montag völlig unterschiedlich. Stellt sich doch die Frage, ob dieses Verbot den juristischen Streit über die Rückführung obsolet macht? Thomas Sprenger, Sprecher der Stadt Bochum, betont, dass es sich um ein automatisches Verfahren handele. Sobald ein abgelehnter Asylbewerber außer Landes gebracht werde, trete das Rückkehrverbot in Kraft. Das Landeskriminalamt stellt dann den Warnhinweis in das europaweite Schengensystem ein.

Bei Sami A. indes stellt sich das Problem, dass die Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen einen Abschiebestopp und eine sofortige Rückholung verfügt haben. Sollte die letzte Instanz beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) die Beschwerde der Bochumer verwerfen, müsste die Kommune den Extremisten zurückholen. „Wenn das OVG so entscheiden sollte, bringen wir das auf den Weg“, sagt der Stadtsprecher. Und auch die Richter in Münster und Gelsenkirchen sehen in ihren Beschlüssen durch das Einreiseverbot kein Hindernis, den 44-jährigen Tunesier wieder ins Land zu bringen. Eine Ausnahme in der Causa durch eine sogenannte „Betretenserlaubnis“ wäre durchaus möglich.

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Allerdings ist es Bundessache, die Einreisesperre wieder aufzuheben. Und es obliegt der deutschen Botschaft in Tunesien, ein Visum zu erteilen. Sollte man sich in Berlin auf Grund der Gefahr für die Öffentliche Sicherheit weigern, entsprechend zu agieren, wäre ein neuer Eklat die Folge. „Dies ergäbe eine neue rechtliche Situation, über die die zuständigen Richter entscheiden müssten“, erklärt Klaus Weisel vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Weiterer Rechtsstreit kann nicht ausgeschlossen werden

Kurzum: Ein weiterer Rechtsstreit in dieser Frage ist nicht auszuschließen. Zumal Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Abschiebung des Islamisten zur Chefsache gemacht hat. Wie weiter zu erfahren war, soll das Auswärtige Amt (AA) eine diplomatische Initiative gestartet haben. Demnach bemühen sich deutsche Stellen um eine Garantie aus Tunis, die etwaige Folter des 44-jährigen radikal-islamischen Salafisten-Predigers ausschließt. In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Bundesverfassungsgericht nach entsprechender Zusage entschieden, einen tunesischen Terrorverdächtigen abzuschieben.

Allerdings fallen die Hürden im Fall Sami A. hoch aus: Noch am Freitag verlangten die Gelsenkirchener Richter eine diplomatische Zusicherung. Da half es auch nicht, dass der Vize-Chef der tunesischen Antiterror-Staatsanwaltschaft der Deutschen Botschaft telefonisch die Sicherheit des Bochumer Salafisten garantiert hatte.

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