Foto von Merkel-Wahl getwittertAfD-Abgeordneter scheitert mit Klage in Karlsruhe

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Petr Bystron

Petr Bystron

Karlsruhe – Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron hat wegen eines gegen ihn verhängten Ordnungsgeldes vergeblich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Richter verwarfen seinen Antrag gegen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) als unzulässig. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Bystron hätte zuerst beim Bundestag Einspruch einlegen müssen, hieß es. So fehle das Rechtsschutzbedürfnis. (Az. 2 BvE 2/18)

Bystron hatte in der Sitzung vom 14. März 2018 ein Ordnungsgeld von 1000 Euro kassiert. An diesem Tag wählte der Bundestag Angela Merkel (CDU) erneut zur Kanzlerin. In der Wahlkabine machte Bystron ein Foto von seinem Stimmzettel mit angekreuztem „Nein“. Das Bild verbreitete er auf Twitter und schrieb dazu: „Nicht meine Kanzlerin“.

Der Bundestagspräsident kann Abgeordnete, die die Ordnung und Würde des Bundestags verletzen, zur Ordnung rufen, ein Ordnungsgeld verhängen und sie in gravierenden Fällen von der Sitzung ausschließen. Betroffene können dagegen bis zum nächsten Sitzungstag Einspruch einlegen, über den dann das Plenum entscheidet.

Bystron hatte zunächst keinen Einspruch gegen Ordnungsgeld eingelegt

Dem Karlsruher Beschluss zufolge hätte Bystron zunächst diesen Weg gehen müssen. Zwar solle niemandem „unter pauschalem Hinweis auf allgemeine politische Handlungsalternativen der Zugang zu einem verfassungsgerichtlichen Verfahren abgeschnitten werden“. Hier sei jedoch ein Rechtsbehelf vorgesehen. „Wenn ein Antragsteller völlig untätig geblieben ist, obwohl er in der Lage gewesen wäre, die gerügte Rechtsverletzung durch eigenes Handeln rechtzeitig zu vermeiden“, fehle für eine Organklage das Rechtsschutzbedürfnis.

Bystron sagte: „Ich habe den Einspruch im Bundestag nicht eingelegt, weil ich die Strafe verdoppelt und an die Opfer vom Breitscheidplatz gespendet habe.“ Auf dem Platz an der Gedächtniskirche war der islamistische Terrorist Anis Amri im Dezember 2016 mit einem Lastwagen über den Weihnachtsmarkt gerast. Er tötete zwölf Menschen. (dpa)

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