Fotografieren unter KleiderJustizministerin will „Upskirting“ unter Strafe stellen

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Upskirting Symbol dpa 120919

Symbolbild

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider per Gesetz unter Strafe stellen. „Wer Frauen und Mädchen heimlich unter den Rock fotografiert, greift massiv in ihre Intimsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht ein“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstag).

Sogenanntes Upskirting weiterhin höchstens als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, biete keinen effektiven Schutz und mache Tätern nicht klar, dass ihr „demütigendes und herabwürdigendes Verhalten“ absolut inakzeptabel sei.

Aufnahme bislang in der Regel nicht strafbar

Lambrecht hat sich deshalb eine Änderung des Strafgesetzbuchs vorgenommen. „Aktuell erarbeiten wir Vorschläge, wie eine solche Strafnorm aussehen kann, und wollen das zügig umsetzen“, sagte sie. Mitte August hatte Rheinland-Pfalz eine entsprechende Initiative im Bundesrat in Aussicht gestellt. Zuvor hatten Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, einen Gesetzentwurf für eine Initiative der Länderkammer zum Upskirting vorzubereiten. Auch Schleswig-Holstein wollte sich daran beteiligen.

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Bislang sind solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar - es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Zwei junge Frauen hatten schon vor Wochen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Bislang haben sich mehr als 85 000 Unterzeichner ihrer Initiative angeschlossen. (dpa)

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