Gegen Zwangsarbeit und UmweltzerstörungBundestag beschließt Lieferkettengesetz

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Der Bundestag hat einen Entwurf zum Lieferkettengesetz beschlossen.

Berlin – Deutsche Unternehmen müssen künftig bei der Herstellung von Produkten im Ausland auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards achten.

Der Bundestag verabschiedet am Freitag in namentlicher Abstimmung mit 412 Stimmen ein entsprechendes Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Mit Nein stimmten 159 Abgeordnete, bei 59 Enthaltungen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) äußerte sich zufrieden, dass nach „zähem Ringen“ nun ein „starkes Signal“ auch für Europa gegeben werde. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sprach von einem „Herzensanliegen“ für viele Abgeordnete.

Ein Klassischer Kompromiss: für die einen nicht weit genug, für die anderen zu weit

Grüne und Linke begrüßten das Gesetz als ersten Schritt, kritisierten es aber als unzulänglich. FDP und AfD warfen der Regelung hingegen vor, sie schade der deutschen Wirtschaft. Die Regierungskoalition hatte sich erst nach langem Tauziehen und letzten Änderungen geeinigt.

Alles zum Thema Deutscher Bundestag

Nach der Regelung müssen große deutsche Unternehmen nach einem gestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten auch bei ausländischen Zulieferern achten; Umweltbelastungen sind einbezogen, soweit sie etwa die Gesundheit der Arbeiter gefährden. Ansonsten können hohe Bußgelder drohen oder ein befristeter Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern gelten und ein Jahr später für solche mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern. Für die Unternehmen soll es keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung geben. Zugleich sollen aber deutsche Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisation im Namen von Betroffenen in Entwicklungsländern nach internationalem Privatrecht in Deutschland klagen können.

Heil: „Anstand und Wohlstand, das darf kein Widerspruch sein“

Heil betonte: „Anstand und Wohlstand, das darf kein Widerspruch sein“. Derzeit arbeiteten rund 160 Millionen Kinder weltweit, die Hälfte von ihnen unter besonders gefährlichen Bedingungen. Deshalb brauche es klare Standards. Das Gesetz sei robust und durchsetzungsfähig. Gerd Müller (CSU) sprach vom „wichtigsten Gesetz für mehr Gerechtigkeit zwischen Reich und Arm“. Er forderte aber weitere Schritte für eine globale Gerechtigkeit, wie die Neufassung der Welthandelsordnung nach fairen ökonomischen, ökologischen und sozialen Standards. Carl-Julius Cronenberg (FDP) hielt der Bundesregierung vor, menschenrechtliche Verantwortung auf Unternehmen abzuwälzen und diese mit Bürokratie zu überlasten. In dieselbe Richtung ging die Kritik der AfD.

Das könnte Sie auch interessieren:

Eva-Maria Schreiber (Die Linke) bemängelte das Fehlen einer zivilrechtlichen Haftung. Ebenso bleiben bei den Sorgfaltspflichten Klima und Geschlechtergerechtigkeit unberücksichtigt. Agnieszka Brugger (Grüne) beklagte die Abstufungen der Pflichten. Gerade am Anfang der Lieferketten gebe es die gravierendsten Menschenrechtsverletzungen. (KNA)

KStA abonnieren