Homeoffice, Maskenpflicht, SchuleDie neuen Corona-Regeln im Überblick

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Homeoffice Symbolbild

Eine Frau arbeitet während der Corona-Pandemie im Homeoffice. Die Politik hat beschlossen, dass das mobile Arbeiten noch stärker ermöglicht werden soll. (Symbolbild)

Berlin/Köln – Bund und Länder haben sich am Dienstag auf weitere, schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Auf dem vorgezogenen Krisengipfel beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten nach mehr als sieben Stunden Beratung unter anderem, dass alle bestehenden Maßnahmen bis mindestens 14. Februar 2021 verlängert werden. Die neuen Corona-Regeln und Beschlüsse im Überblick.

Lockdown

Der Lockdown und die damit verbundenen Einschränkungen für Handel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Bund und Länder werden sich vor dem Stichtag zu einem weiteren Krisengipfel treffen und über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten.

Maskenpflicht

Im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften wird das Tragen von „medizinischen Masken“ zur Pflicht – nicht wie zuvor vermutet das Tragen von FFP2-Masken. Eine OP-Maske oder Masken mit dem Standard KN95/N95 reichen, es wird jedoch das Tragen einer FFP2-Maske für besseren Schutz empfohlen. Nicht zertifizierte, selbst genähte Masken sollen nicht mehr zum Einsatz kommen.

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Nächtliche Ausgangssperre

Einer der Streitpunkte dieses Corona-Gipfels war die nächtliche Ausgangssperre. Zu einem Beschluss und einer neuen Regel kam es nicht. In Gebieten mit hohem Inzidenzwert können Kreise selbst eine nächtliche Ausgangssperre verhängen, so wie etwa im Oberbergischen Kreis.

Treffen und soziale Kontakte

Treffen und Sozialkontakte müssen auf eine Person reduziert bleiben. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Bundesregierung empfiehlt, den Kreis der Sozialkontakte möglichst klein zu halten.

ÖPNV

Das Fahrgastaufkommen soll deutlich reduziert werden: Dabei helfen sollen die Maßnahmen zum Homeoffice, so dass weniger Pendler unterwegs sind. Auch der digitale Distanzunterricht in Schulen soll die Lage im ÖPNV entspannen. Eine direkte Einschränkung für den ÖPNV gibt es jedoch nicht.

Schulen und Kitas

Schulen sollen bis zum 14. Februar geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Darauf einigten sich Bund und Länder am Dienstag. In Kitas soll genauso verfahren werden. In NRW wird seit Ende der Weihnachtsferien im Distanzunterricht gelehrt.

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Homeoffice

Das Arbeiten am mobilen Arbeitsplatz soll noch häufiger umgesetzt werden: Künftig müssen Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen – überall dort, wo es möglich ist und wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegensprechen.

Wer im Büro arbeiten muss, soll Abstand halten oder medizinische Masken vom Arbeitgeber bekommen. Arbeitgeber sollen die Arbeitszeiten zudem flexibler gestalten, um auch Stoßzeiten im ÖPNV zu entzerren. Die Regelung gilt bis 15. März.

Bewegungsradius

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, etwa mit der 15-Kilometer-Regel als Hotspot-Maßnahme, wird nicht verschärft.

Nachdem am Montag in Nordrhein-Westfalen nur noch Bielefeld über einer Inzidenz von 200 lag, kippte die Landesregierung die 15-Kilometer-Regel. Seit Dienstag gilt sie nicht mehr als Hotspot-Maßnahme.

Wirtschaftliche Hilfen

Mit der Verlängerung des Lockdowns erwarten Gastronomie und Einzelhandel weitere wirtschaftliche Einbrüche. Die Unterstützung wird vereinfacht: Beschlossen wurde, dass alle Unternehmen mit 30 Prozent oder mehr Umsatzeinbruch die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten können. Die Förderhöchstgrenze wurde von 200.000 beziehungsweise 500.000 Euro auf maximal 1,5 Millionen Euro angehoben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Risikogruppen

Schutz für Pflegeheime und Altenheime: Die Maßnahmen zum Schutz der Risikogruppen bleiben bestehen. Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Die Regeln sollen auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gelten.

Kirche und Gottesdienste

Strengere Regeln für Gottesdienste: Nur unter strikter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen sind Gottesdienste und vergleichbare religiöse Veranstaltungen möglich. Religionsgemeinschaften müssen künftig Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen beim zuständigen Ordnungsamt anmelden.

Die Ziele von Bund und Ländern

Ziel der verschärften Maßnahmen bleibt es, die Zahl der Neuinfektionen wieder unter die Schwelle von 50 pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen zu bringen. Aktuell liegt dieser sogenannte Inzidenzwert in allen Bundesländern deutlich über 50 und im Bundesdurchschnitt bei 130. In Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist sogar die Schwelle von 200 überschritten. In NRW sank der Wert am Dienstag leicht auf knapp 118. 

Außerdem warnten Kanzlerin Angela Merkel und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet vor der Corona-Mutation. Die nun erlassenen Regeln seien auch eine Vorsichtsmaßnahme, um eine explosionsartige Ausbreitung der Virus-Mutation zu verhindern. (mit dpa)

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