Immobilien beschlagnahmtAktion gegen arabischen Clan „rechtsstaatlich problematisch“

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Ein Polizeibeamter steht in Berlin vor einem Haus in Neukölln, in dem ein Mann dreieinhalb Monate nach dem spektakulären Diebstahl einer 100-Kilo-Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum festgenommen wurde. Berliner Ermittlern ist offenbar ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität gelungen. 77 Immobilien wurden beschlagnahmt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Berlin – Die Berliner Polizei hat jüngst 77 Immobilien eines deutsch-arabischen Clans beschlagnahmt, weil sie sehr wahrscheinlich mit Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten wie Einbrüchen gekauft wurden. Nun muss ein Gericht prüfen, ob die Beschlagnahmung rechtens war. Der Berliner Anwalt Kai Peters beschäftigt sich intensiv mit der einschlägigen Rechtslage und schreibt gerade ein Buch darüber.

Herr Peters, mit welcher Gerichtsentscheidung rechnen Sie?

Bei den 77 Immobilien geht es zunächst einmal nur um eine vorläufige Sicherung. Dafür genügt nach dem Gesetzeswortlaut schon die bloße Möglichkeit, dass sie mit Geld aus Straftaten erworben worden sein könnten. Eine hohe Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich. Gegen diese vorläufige Sicherung haben die Betroffenen nun Beschwerde eingelegt. Wie die Entscheidung ausfallen wird, kann ich nicht beurteilen. Dazu weiß ich über den Sachverhalt zu wenig.

Das entsprechende Gesetz gilt seit einem Jahr und beinhaltet, dass die Polizei nicht mehr nachweisen muss, dass ein konkretes Vermögen aus einer konkreten Straftat herrührt. Ist das überhaupt praktikabel?

Das Gesetz ist als Beweiserleichterung gedacht. Rechtstechnisch soll es zwar keine Beweislastumkehr bedeuten. In der Praxis läuft es aber darauf hinaus. Die entscheidende Frage lautet, ob das rechtlich zulässig ist. Darüber werden irgendwann die höchsten deutschen Gerichte zu befinden haben – vielleicht sogar in dem Fall, um den es jetzt geht.

Was spricht rechtlich dagegen?

Vor allem zwei Dinge. Die Beweislastumkehr gerät in Konflikt mit dem Recht, sich selbst nicht belasten zu müssen. Ein Verdächtiger wird gezwungen sein, sich zu einem Sachverhalt zu äußern, zu dem er sonst eigentlich schweigen könnte – einfach um sein Vermögen zu retten. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass ein Gericht schwerlich von einer Straftat überzeugt sein kann, über die es gar nichts Näheres weiß. Eine solche Entscheidung beruht dann letztlich auf einer bloßen Vermutung. Und Entscheidungen allein auf Vermutungen zu stützen, ist rechtsstaatlich problematisch.

Klingt so, als würden Sie von dem Gesetz nichts halten.

Ich würde mir in der Tat wünschen, dass es keinen Bestand hat. Aber beim Bundesverfassungsgericht weiß man nie.

Das sagen Sie jetzt vermutlich als Rechtsanwalt. Aber was sagen Sie denn als Staatsbürger, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, einer derart organisierten Kriminalität Herr zu werden?

Wenn es grundrechtskonform wäre, würde ich ein solches Gesetz als Anwalt und als Staatsbürger akzeptieren. Der Staat hat aber die Grenzen der Verfassung zu respektieren. Genau das macht unseren Staat zu einem Rechtsstaat.

Der Berliner Fall war, soweit bekannt, der erste Fall dieser Art und dieses Umfangs. Rechnen Sie mit weiteren Fällen, wenn das zuständige Berliner Gericht die Praxis im aktuellen Fall billigen sollte?

Das halte ich nicht für abwegig. Es geht allerdings nicht nur um arabische Clans. Organisiertes Verbrechen existiert in vielfältigen Formen. Häufig sind auch nur Deutsche beteiligt.

Es geht hier um ein sehr großes Vermögen. Muss jetzt eigentlich auch der Besitzer eines Einfamilienhauses mit Beschlagnahmung rechnen, wenn sich beispielsweise herausstellt, dass er das Haus zu größeren Teilen durch Steuerhinterziehung finanziert hat?

Theoretisch ist das möglich. Bei der Steuerhinterziehung kann der Staat zur Vermögensabschöpfung auf das gesamte legale Vermögen eines Bürgers zugreifen – aber nur bis zur Höhe des hinterzogenen Betrages. Damit kann er grundsätzlich auch auf das Haus zugreifen. Das Beispiel scheint mir jedoch unglücklich gewählt zu sein. Denn es geht ja bei dem Gesetz um Straftaten, die eben nicht konkret nachgewiesen werden können. Die Analogie zum vorliegenden Fall wäre eher, wenn man den Hausbesitzer mehrerer Tankstellenüberfälle verdächtigt, diese aber nicht beweisen kann.

Für wie effektiv halten Sie das Gesetz vom Grundsatz her? Glauben Sie, dass es eine abschreckende Wirkung hat?

Zumindest erhofft sich der Gesetzgeber diese abschreckende Wirkung. Eben deshalb sind ja die Möglichkeiten der Einziehung von Vermögen nicht unerheblich ausgeweitet worden. Wissenschaftliche Untersuchungen, ob eine solch abschreckende Wirkung tatsächlich eintritt, sind mir aber nicht bekannt.

Hätten sie eine aus Ihrer Sicht rechtsstaatliche Alternative zu dem Gesetz im Angebot?

Die alte Rechtslage hat mir besser gefallen. Damals musste konkret nachgewiesen werden, aus welcher Straftat ein Vermögen stammt.

Sie schreiben gerade ein wissenschaftliches Buch zu genau diesem Thema. Was interessiert Sie daran eigentlich so?

Die Vermögensabschöpfung ist deswegen spannend, weil hier unterschiedliche Interessen deutlich aufeinanderprallen. Der Staat möchte so weit gehen dürfen wie nur möglich, um Kriminalität effektiv bekämpfen zu können. Auf der anderen Seite steht das Individuum, dessen gesamte wirtschaftliche Existenz nicht selten auf dem Spiel steht. Hier gilt es, einen sachgerechten Ausgleich zu finden.

Das Gespräch führte Markus Decker

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