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Islamisten in NRWNur sieben Gefährder könnten derzeit ausgewiesen werden

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Abschiebung (1)

Ein Flugzeug auf dem Flughafen München, in dem vermutlich Afghanen in ihr Heimatland abgeschoben wurden (Symbolbild).

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen sind derzeit sieben ausländische Gefährder „vollziehbar ausreisepflichtig“. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichte Antwort des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Verena Schäffer hervor. 2017 rechnete das Innenministerium etwa 780 Personen unter den 2900 Salafisten im Bundesland zu den Gefährdern. Demnach dürfen weniger als ein Prozent aller Gefährder aktuell rechtssicher ausgewiesen werden. 

Die tatsächliche Rückführung sei aber von der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten abhängig, betonte Reul. Mit ihrer Antwort räume die Landesregierung „erfrischend ehrlich“ ein, dass die von ihr geplante Ausweitung des Polizeigewahrsams für Gefährder auf bis zu einen Monat überhaupt keinen Mehrwert für die innere Sicherheit bringe, kommentierte Schäffer.

Kritik der Grünen an längerem Gewahrsam

„Die bisherige Argumentation, man könne Gefährder in diesem einen Monat abschieben, fällt wie ein Kartenhaus zusammen. Abgesehen davon, dass 64 Prozent der Gefährder in NRW die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist bei den derzeit nur sieben vollziehbar ausreisepflichtigen Gefährdern völlig unklar, in welchem Zeithorizont bestehende Abschiebe-Hindernisse ausgeräumt werden können.“

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Zudem fehlten Angebote zur Deradikalisierung im Polizeigewahrsam. „Die Gefährder werden so gefährlich aus dem Gewahrsam rauskommen, wie sie reingegangen sind“, kritisierte die Grüne. Die Verlängerung des Polizeigewahrsam bei der anstehenden Änderung des Polizeigesetzes sei „nicht nur verfassungsrechtlich hoch bedenklich, sondern substanzlose Showpolitik“.

Derzeit sorgt auch die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien für politischen Zündstoff. (dpa) 

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