JustizministeriumGesetz gegen Kostenfallen soll Verträge auf ein Jahr befristen

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Christine Lambrecht

Christine Lambrecht (SPD) spricht bei der 55. Sitzung des Deutschen Bundestags. (Archivbild)

Berlin – Das im März angekündigte Gesetz gegen Kostenfallen nimmt Gestalt an. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit dem Gesetzentwurf unter anderem die Laufzeit von Verträgen für Dienstleistungen wie Mobilfunk und Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos auf ein Jahr begrenzen, wie ihr Ministerium am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

„Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung“, sagte Lambrecht dem Blatt. „Dem werden wir mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben.“

Bisher gilt eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren

Konkret geht es um Verträge, die „regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“ betreffen, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Anbieter solcher Dienstleistungen und Waren sollen dem Gesetzentwurf zufolge in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr - statt bisher zwei Jahre - anbieten dürfen. Diese Verträge sollen sich automatisch nur noch um drei Monate statt bisher zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken.

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Bereits im März hatte das Ministerium, damals noch unter Leitung von Katarina Barley (SPD), ein Gesetz gegen Kostenfallen angekündigt und Eckpunkte veröffentlicht. Darunter waren neben der kürzeren Befristung von Verträgen auch der Schutz vor ungewollten Wechseln der Energielieferanten, strengere Regeln für Telefonwerbung, die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen, eine angepasste Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen und die Senkung von Inkassokosten.

Nach Angaben des Ministeriums sind bis auf die Regelung der Inkassokosten all diese Eckpunkte inzwischen in den Gesetzentwurf eingeflossen. Bei den Inkassokosten müsse noch nachgearbeitet werden, sagte der Sprecher. (dpa)

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