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KirchenreformBistum Aachen verzichtet auf Kündigungsdrohungen

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Aachener Dom dpa

Aachener Dom

Köln – Das katholische Bistum Aachen verzichtet ab sofort auf mögliche arbeitsrechtliche Sanktionen gegen Mitarbeitende im kirchlichen Dienst, die in ihrer persönlichen Lebensführung nicht den Vorgaben der katholischen Sexuallehre folgen.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, gab der stellvertretende Generalvikar Rolf-Peter Cremer für das Bistum die Zusicherung ab, die sogenannte Grundordnung als verbindlichen Teil der Arbeitsverträge in den einschlägigen Punkten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr anzuwenden. Diese Regelung empfehle das Bistum auch ausdrücklich allen katholischen Trägern von Einrichtungen und Organisationen, teilte Cremer der Zeitung mit.

Selbstverpflichtung des Bistums

„Die sexuelle Orientierung und Identität, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen (Wieder-)heirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erst-Ehe darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen“, so Cremer weiter.

Dies gelte aus Sicht des von Bischof Helmut Dieser geleiteten Bistums Aachen für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie diejenigen, die mit einer kirchlichen Lehrbeauftragung (missio canonica) ihren Dienst wahrnehmen. Darüber hinaus gelte dies sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch bei Einstellungen.

Diese Erklärung stimmt teils wörtlich mit den Selbstverpflichtungen überein, die in den vergangenen Tagen bereits die Bischöfe von Würzburg und Essen, Franz Jung und Franz-Josef Overbeck, sowie das Bistum Osnabrück abgegeben hatten.

Das Bistum Aachen wolle „eine Kirche sein, in der ein Klima der Angstfreiheit besteht“, erläuterte Cremer. Niemand dürfe aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert oder abgewertet werden. „Jeder, der für und in der Kirche arbeitet, muss frei und ohne Angst über sich und seine Person sprechen können, ohne befürchten zu müssen, dass er deswegen eine Kündigung erhält.“

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Die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität seien Teil jeder Person und als solche zu akzeptieren. „Jeder Mensch ist von Gott geschaffen und er ist genauso anzunehmen, wie Gott ihn geschaffen hat. Diese Position muss sich künftig auch in der Ordnung des kirchlichen Arbeitsrechtes widerspiegeln.“

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